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Sicherungsgeräte

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Andreas Selwitschka

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Andreas Selwitschka

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Was ist ein Höhensicherungsgerät und wie funktioniert es?

Kurz: Ein Höhensicherungsgerät nach EN 360 enthält ein automatisch aufrollendes Verbindungsmittel, das bei plötzlicher Belastung blockiert und den Sturz innerhalb weniger Zentimeter bremst – die Fangstoßkraft bleibt unter 6 kN.

Das Funktionsprinzip ähnelt dem Gurtstraffer im Auto: Bei normaler, langsamer Bewegung läuft das Gurtband oder Stahlseil frei aus dem Gehäuse und zieht sich wieder ein, sodass der Anwender ungehindert arbeiten kann. Setzt eine plötzliche, schnelle Belastung ein – der Sturz –, blockiert ein Fliehkraftmechanismus das Band sofort. Der kurze Bremsweg hält die Fangstoßkraft niedrig und begrenzt den Sturzraum auf ein Minimum. Genau dieser kurze Fangweg ist der entscheidende Vorteil gegenüber einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer: Wo unter dem Anwender wenig freier Raum bleibt – auf Hubarbeitsbühnen, in Schächten oder an Maschinen – ist das HSG oft die einzige sichere Lösung. Das HSG wird in eine Auffangöse des Auffanggurts eingehängt und am Anschlagpunkt fixiert.

Bauarten: Gurtband, Stahlseil und Rettungshub

Kurz: Höhensicherungsgeräte gibt es mit Gurtband oder Stahlseil, in Längen von etwa 1,8 m bis über 40 m. Geräte mit integrierter Rettungshubeinrichtung (EN 1496) erlauben zusätzlich das Anheben der gestürzten Person.

Die Kategorie Sicherungsgeräte umfasst mehrere Geräteklassen:
  • Kompakt-HSG mit Gurtband: leicht, oft 1,8–3,5 m, ideal für Hubarbeitsbühnen und beengte Arbeitsplätze (z. B. 3M DBI-SALA Nano-Lok, Honeywell Miller Falcon Edge, SKYLOTEC PEANUT I).
  • HSG mit Stahlseil: robuste Geräte mit größeren Längen bis über 40 m für Arbeiten in Türmen, Silos und Schächten.
  • HSG mit Rettungshubeinrichtung (EN 1496): kombiniert Sturzauffangung mit einer Kurbel, mit der die aufgefangene Person ohne Fremdhilfe angehoben oder abgelassen werden kann.
  • Mitlaufende Auffanggeräte (EN 353-2): Steigschutzläufer, die am beweglichen Führungsseil mitlaufen und bei Sturz blockieren – mehr dazu in der Kategorie Anschlagpunkte und Steigschutz.
Für Hubarbeitsbühnen führen Hersteller spezielle, nach DIN 19427 und für die scharfe Kante geprüfte Modelle – diese Norm berücksichtigt die besonderen Sturzverläufe im Arbeitskorb.

HSG, mitlaufendes Auffanggerät oder Verbindungsmittel?

Kurz: Ein HSG ist richtig bei wenig Sturzraum und überkopf liegendem Anschlagpunkt. Ein mitlaufendes Auffanggerät sichert vertikale Auf- und Abstiege am Seil. Ein Verbindungsmittel mit Falldämpfer eignet sich bei viel freiem Raum und hoch gelegenem Anschlagpunkt.

Die Wahl des Sicherungsgeräts richtet sich nach Anschlagpunkt-Lage und verfügbarem Sturzraum:
GerätNormIdeal bei
HöhensicherungsgerätEN 360wenig Sturzraum, Anschlagpunkt über dem Anwender, Hubarbeitsbühne
Mitlaufendes AuffanggerätEN 353-2vertikale Auf- und Abstiege an Leiter oder Seil
Verbindungsmittel mit FalldämpferEN 354/355viel freier Raum, hoch gelegener Anschlagpunkt
Faustregel: Je weniger Platz unter den Füßen, desto eher das HSG. Bei einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer muss mehrere Meter Sturzraum frei sein, bis der Dämpfer voll ausgelöst hat – diesen Raum gibt es auf einer Bühne oder in einem Schacht nicht.

Wo dürfen Höhensicherungsgeräte nicht eingesetzt werden?

Kurz: Ein normales HSG darf nicht über eine scharfe Kante geführt werden – dort reißt das Verbindungsmittel im Sturzfall. Nur ausdrücklich kantengeprüfte Geräte (VG11 RFU PPE-R/11.060) sind für den horizontalen Einsatz zugelassen, dann meist bis maximal 100 kg.

Höhensicherungsgeräte haben klar definierte Einsatzgrenzen, deren Missachtung lebensgefährlich ist:
  • Scharfe Kanten: Liegt der Anschlagpunkt tief und läuft das Band im Sturzfall über eine Dach- oder Betonkante, kann es durchtrennt werden. Nur kantengeprüfte HSG (geprüft nach VG11 RFU PPE-R/11.060) dürfen über Kanten verwendet werden.
  • Horizontaler Einsatz: Beim Arbeiten in der Fläche mit tief liegendem Anschlagpunkt gilt für die meisten Geräte ein reduziertes Höchstgewicht von rund 100 kg (statt 140 kg vertikal) – und nur, wenn das Gerät dafür freigegeben ist.
  • Pendelsturz: Befindet sich der Anschlagpunkt seitlich versetzt, schwingt der Anwender im Sturzfall wie ein Pendel und kann gegen Bauteile prallen. Der Anschlagpunkt sollte möglichst senkrecht über dem Arbeitsbereich liegen.
  • Als Halte- oder Positionierungsgerät: Ein HSG fängt den Sturz auf, es ist kein Arbeitspositionierungsgerät. Zum Halten dient ein Haltegurt nach EN 358.
Im Zweifel klären die HUG-Sachkundigen anhand der Gefährdungsbeurteilung, ob ein Standard-HSG genügt oder ein kantengeprüftes Modell erforderlich ist.

Prüfung von Höhensicherungsgeräten durch HUG

Kurz: Höhensicherungsgeräte müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden (DGUV Grundsatz 312-906). Geprüft werden Blockierfunktion, Rückzug, Verbindungsmittel und Fangstoßanzeige.

Das HSG ist ein mechanisches Gerät mit beweglichen Teilen – die jährliche Prüfung ist deshalb besonders wichtig. Der Sachkundige kontrolliert die Blockierfunktion (löst der Fliehkraftmechanismus zuverlässig aus?), den vollständigen Ein- und Auszug des Bands oder Seils, den Zustand des Verbindungsmittels und ob der Fangstoßindikator ausgelöst wurde. Mehrere HUG-Mitarbeiter sind als Sachkundige nach DGUV 112-198 zertifiziert und prüfen Höhensicherungsgeräte im Haus oder bei Ihnen vor Ort. Jede Prüfung wird dokumentiert; auf Wunsch übernimmt eine Revisionsdatenbank die Terminüberwachung. Geräte mit ausgelöstem Sturzindikator werden aus dem Verkehr gezogen.

Hier geht es zur Prüfung der Sicherungsgeräte!

FAQ zu Höhensicherungsgeräten

  • Was ist ein Höhensicherungsgerät? Ein Höhensicherungsgerät (HSG) nach EN 360 ist ein automatisch aufrollendes Sicherungsgerät, das bei einem Sturz blockiert und ihn innerhalb weniger Zentimeter bremst. Es besteht aus einem Gehäuse mit aufrollbarem Gurtband oder Stahlseil und einem Fliehkraftmechanismus. Bei normaler Bewegung folgt das Band dem Anwender, bei plötzlicher Belastung sperrt es sofort. Die Fangstoßkraft bleibt dabei unter 6 kN. Das HSG verbindet die Auffangöse des Auffanggurts mit dem Anschlagpunkt.
  • Wo dürfen Höhensicherungsgeräte nicht eingesetzt werden? Ein Standard-HSG darf nicht über scharfe Kanten geführt werden – das Band kann im Sturzfall reißen. Nur kantengeprüfte Geräte (VG11 RFU PPE-R/11.060) sind für den horizontalen Einsatz oder die Kante zugelassen, dann meist bis maximal 100 kg Anwendergewicht. Außerdem ungeeignet sind Situationen mit seitlich versetztem Anschlagpunkt (Pendelsturz-Gefahr) und der Einsatz als Halte- oder Positionierungsgerät – dafür dient ein Haltegurt nach EN 358.
  • Wie wird ein Höhensicherungsgerät richtig verwendet? Das HSG wird mit seinem oberen Karabiner am Anschlagpunkt – möglichst senkrecht über dem Arbeitsbereich – befestigt und mit dem unteren Karabiner in die dorsale oder sternale Auffangöse des Auffanggurts eingehängt. Vor jedem Einsatz prüft der Anwender, ob das Band frei aus- und einläuft und bei einem kräftigen Ruck blockiert. Der Anschlagpunkt muss mindestens 10 kN aufnehmen können (EN 795).
  • Welche Länge braucht mein Höhensicherungsgerät? Die Länge richtet sich nach der Arbeitshöhe und dem Anschlagpunkt. Kompakte Gurtband-Geräte gibt es ab etwa 1,8 m für Hubarbeitsbühnen, Stahlseil-Geräte reichen bis über 40 m für Türme und Schächte. Wichtig ist nicht nur die Länge, sondern der freie Raum unter dem Anwender: Er muss ausreichen, damit das blockierte Gerät den Sturz vollständig auffangen kann, bevor der Boden erreicht wird.
  • Was ist der Unterschied zwischen Höhensicherungsgerät und mitlaufendem Auffanggerät? Ein Höhensicherungsgerät (EN 360) hat ein selbst aufrollendes Verbindungsmittel und wird überwiegend bei stationären Arbeiten mit überkopf liegendem Anschlagpunkt genutzt. Ein mitlaufendes Auffanggerät (EN 353-2) läuft an einem festen Führungsseil mit und sichert vor allem vertikale Auf- und Abstiege an Leitern oder Fassaden. Beide blockieren bei Sturz, sind aber für unterschiedliche Bewegungsabläufe konstruiert.
  • Was bedeutet ein Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung? Ein HSG mit Rettungshubeinrichtung erfüllt zusätzlich EN 1496. Über eine integrierte Kurbel kann eine aufgefangene Person ohne Fremdhilfe angehoben oder abgelassen werden – entscheidend, um nach einem Sturz ein Hängetrauma zu vermeiden. Solche Geräte kommen vor allem bei Arbeiten in Schächten und Behältern zum Einsatz, wo eine schnelle Rettung erschwert ist.
  • Wie oft muss ein Höhensicherungsgerät geprüft werden? Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906, zusätzlich vor jedem Einsatz durch eine Sichtprüfung des Anwenders. Da das HSG bewegliche mechanische Teile enthält, ist die Funktionsprüfung der Blockierung besonders wichtig. HUG übernimmt die Prüfung im Haus oder vor Ort und dokumentiert sie inklusive Terminüberwachung.
  • Was passiert mit dem HSG nach einem Sturz? Nach jedem aufgefangenen Sturz muss das Gerät sofort aus dem Verkehr gezogen und vom Sachkundigen oder Hersteller geprüft werden. Viele Geräte haben einen Fangstoßindikator, der den Sturz dauerhaft anzeigt. Bis zur erfolgreichen Prüfung darf das HSG nicht weiter verwendet werden – auch wenn äußerlich kein Schaden sichtbar ist.

Höhensicherungsgeräte bei HUG – 3M, Honeywell Miller und SKYLOTEC

HUG Technik und Sicherheit führt rund 140 Sicherungsgeräte der Marktführer: 3M (DBI-SALA Nano-Lok, PROTECTA Viper, Rollgliss R550), Honeywell Miller (Falcon Edge) und SKYLOTEC (PEANUT I, MARK 8). Vom kompakten Gurtband-Gerät für die Hubarbeitsbühne bis zum Stahlseil-Gerät mit Rettungshubeinrichtung für den Schacht ist jede Bauart verfügbar. Passend dazu finden Sie im Cluster Absturzsicherung: