Zum Hauptinhalt springen
  • HUG Technik und Sicherheit - Qualität seit 1938
  • Versandkostenfrei ab 75€
  • Taggleicher Versand bei Bestellung bis 16h
  • über 200.000 Artikel ab Lager lieferbar
HUG Technik und Sicherheit GmbH - Technischer Großhandel

Anschlagpunkte, Steigschutz

Der Anschlagpunkt ist der Fixpunkt, an dem das gesamte Auffangsystem hängt – er muss im Sturzfall mindestens 10 kN aufnehmen können (EN 795). Steigschutzsysteme sichern vertikale Auf- und Abstiege. HUG Technik und Sicherheit führt 461 Anschlagpunkte und Steigschutz-Komponenten von SKYLOTEC.

Mehr anzeigen
Andreas Selwitschka

Zu Ihrem Experten für Absturzsicherung

Andreas Selwitschka

phone icon
Technische Infos
Filter

Wozu Anschlagpunkte? Der sichere Fixpunkt

Kurz: Ein Anschlagpunkt ist die Verbindung zwischen Auffangsystem und Bauwerk. Er muss die im Sturzfall auftretenden Kräfte sicher aufnehmen – als Richtwert mindestens 10 kN – und ist nach EN 795 genormt.

Das beste Auffangsystem ist wertlos ohne einen tragfähigen Anschlagpunkt. Hier laufen im Sturzfall alle Kräfte zusammen: vom Auffanggurt über das Verbindungsmittel bis zum Fixpunkt am Bauwerk. Deshalb gilt: Ein improvisierter Anschlag an einem Geländer, einer Lüftungsleitung oder einem Rohr ist tabu. Nur eine geprüfte Anschlageinrichtung nach EN 795 oder ein tragfähiges Bauteil mit nachgewiesener Festigkeit darf als Anschlagpunkt dienen. Der Anschlagpunkt sollte möglichst senkrecht über dem Arbeitsbereich liegen, um einen Pendelsturz zu vermeiden.

Die fünf Typen der Anschlageinrichtung nach EN 795

Kurz: EN 795 unterscheidet fünf Typen: A (fest am Bauwerk), B (transportabel), C (Horizontalseil), D (Schiene) und E (Bodengewicht). Wichtig: Typ A, C und D gelten seit 2015 als Bauprodukt, nur Typ B und E sind persönliche Schutzausrüstung.

TypBauartBeispielEinstufung
Astrukturell verankert (fest)verschraubter Anschlagpunkt, SekurantBauprodukt
BtransportabelDreibein, Bandschlinge, TürtraversePSA
Cflexible Führung (Horizontalseil)Seil-SicherungssystemBauprodukt
Dfeste Führung (Schiene)Schienensystem am DachBauprodukt
EBodengewicht (Auflast)durchdringungsfreier Flachdach-AnschlagPSA
Diese Einstufung hat praktische Folgen: Durch die EU-Durchführungsentscheidung 2015/2181 fallen fest installierte Anschlageinrichtungen der Typen A, C und D seit Ende 2015 nicht mehr unter die PSA-Verordnung (EU) 2016/425, sondern werden als Bauprodukt behandelt. Nur die transportablen Typen B und E bleiben persönliche Schutzausrüstung. Für mehrere gleichzeitig gesicherte Personen gilt zusätzlich die CEN/TS 16415.

Sekuranten – was ist das und sind sie noch zulässig?

Kurz: Ein Sekurant ist ein fest mit dem Bauwerk verbundener Einzelanschlagpunkt (EN 795 Typ A). Sekuranten sind weiterhin zulässig, gelten seit 2015 aber als Bauprodukt – sie müssen geplant, statisch bemessen, fachgerecht montiert und regelmäßig geprüft werden.

Der Begriff „Sekurant" steht umgangssprachlich für einen fest installierten Einzelanschlagpunkt, wie er vor allem auf Flachdächern eingesetzt wird. Technisch ist er eine Anschlageinrichtung vom Typ A nach EN 795. Zur häufigen Frage „Sind Sekuranten noch zulässig?": Ja. Die Umstufung zum Bauprodukt durch die EU-Entscheidung 2015/2181 bedeutet kein Verbot, sondern einen anderen Rechtsrahmen. Sekuranten dürfen weiter verbaut und genutzt werden – sie tragen nur keine PSA-CE-Kennzeichnung mehr, sondern unterliegen den Regeln für Bauprodukte. Voraussetzung für den sicheren Einsatz:
  • Planung und statischer Nachweis: Der Untergrund (Beton, Trapezblech, Holz) muss die Kräfte aufnehmen können.
  • Fachgerechte Montage: verschraubt, durchdringungsfrei mit Auflast (Typ E) oder als System – passend zum Dachaufbau.
  • Regelmäßige Prüfung: mindestens jährlich, da Witterung und UV die Befestigung beanspruchen.
Eine Absturzsicherung auf dem Flachdach ist überall dort erforderlich, wo regelmäßig gearbeitet wird und kein Seitenschutz vorhanden ist – Sekuranten und Seilsysteme sind dafür die übliche Lösung.

Steigschutz an Leiter und Fassade (EN 353)

Kurz: Ein Steigschutz sichert vertikale Auf- und Abstiege. Er besteht aus einer Führung – Schiene (EN 353-1, feste Führung) oder Seil (EN 353-2, bewegliche Führung) – einem mitlaufenden Auffanggerät und einem Auffanggurt.

An fest installierten Steigleitern, Masten und Schornsteinen sichert ein Steigschutzsystem den senkrechten Auf- und Abstieg. Es arbeitet anders als ein Höhensicherungsgerät: Statt eines aufrollenden Bandes läuft ein Gerät an einer festen Führung mit und blockiert bei Sturz.
  • Steigschutz mit fester Führung (EN 353-1): eine Schiene an der Leiter, an der ein mitlaufender Läufer geführt wird – robust und wartungsarm.
  • Steigschutz mit beweglicher Führung (EN 353-2): ein straff gespanntes Seil als Führung mit mitlaufendem Auffanggerät.
Wichtig: Steigschutz-Läufer und Führung müssen vom selben System stammen und zugelassen sein – ein fremder Läufer auf einer fremden Schiene ist unzulässig. Der Anwender wird über die ventrale Steigschutzöse seines Auffanggurts mit dem Läufer verbunden.

Montage und Prüfung durch HUG

Kurz: Anschlageinrichtungen und Steigschutzsysteme müssen mindestens jährlich geprüft werden. Fest installierte Systeme verlangen zusätzlich eine fachgerechte, dokumentierte Montage mit statischem Nachweis.

Mobile Anschlageinrichtungen (Dreibein, Bandschlinge, Türtraverse) prüfen die HUG-Sachkundigen wie jede andere PSAgA-Komponente – jährlich nach DGUV Grundsatz 312-906. Fest installierte Anschlagpunkte und Steigschutzsysteme erfordern darüber hinaus die Prüfung der Verankerung im Bauwerk. Mehrere HUG-Mitarbeiter sind als Sachkundige nach DGUV 112-198 zertifiziert. Sie prüfen Anschlageinrichtungen im Haus oder vor Ort und dokumentieren jede Prüfung, auf Wunsch mit Terminüberwachung über eine Revisionsdatenbank.

Hier geht es zur Prüfung der Absturzsicherung!

FAQ zu Anschlagpunkten und Steigschutz

  • Was ist ein Sekurant? Ein Sekurant ist ein fest mit dem Bauwerk verbundener Einzelanschlagpunkt, technisch eine Anschlageinrichtung vom Typ A nach EN 795. Er wird vor allem auf Flachdächern montiert und dient als Fixpunkt, in den das Verbindungsmittel oder Seilsystem eingehängt wird. Der Anwender sichert sich daran gegen Absturz. Sekuranten werden je nach Dachaufbau verschraubt, durchdringungsfrei mit Auflast oder als Seilsystem ausgeführt.
  • Sind Sekuranten noch zulässig? Ja, Sekuranten sind weiterhin zulässig. Durch die EU-Durchführungsentscheidung 2015/2181 gelten fest installierte Anschlageinrichtungen (Typ A) seit Ende 2015 als Bauprodukt statt als persönliche Schutzausrüstung – das ist kein Verbot, sondern ein anderer Rechtsrahmen. Sekuranten müssen geplant, statisch bemessen, fachgerecht montiert und mindestens jährlich geprüft werden. Sie tragen keine PSA-CE-Kennzeichnung mehr, bleiben aber eine anerkannte Lösung.
  • Sind Sekuranten auf Flachdächern Pflicht? Eine Absturzsicherung ist auf dem Flachdach überall dort erforderlich, wo regelmäßig gearbeitet wird (z. B. Wartung) und kein Seitenschutz vorhanden ist. Vorrang haben technische Maßnahmen wie ein Geländer; ist das nicht möglich, sind Anschlagpunkte wie Sekuranten oder Seilsysteme die übliche Lösung. Eine pauschale Sekuranten-Pflicht gibt es nicht – maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung samt Art und Häufigkeit der Arbeiten.
  • Wie werden Sekuranten befestigt? Die Befestigung richtet sich nach dem Dachaufbau: auf Beton verschraubt oder mit Verbundanker, auf Trapezblech oder Holz mit passenden Schrauben in die Tragkonstruktion, oder durchdringungsfrei als Bodengewicht-Anschlag (Typ E) mit Auflast. Entscheidend ist ein statischer Nachweis, dass der Untergrund die Kräfte aufnimmt. Die Montage muss fachgerecht erfolgen und dokumentiert werden – im Zweifel durch einen Fachbetrieb.
  • Wie viel muss ein Anschlagpunkt halten? Ein Anschlagpunkt muss die im Sturzfall auftretenden Kräfte sicher aufnehmen; als praktischer Richtwert gelten mindestens 10 kN. Anschlageinrichtungen nach EN 795 werden dafür mit definierten statischen und dynamischen Tests geprüft. Wichtig ist nicht nur die Festigkeit der Einrichtung selbst, sondern auch des Untergrunds, in den sie verankert wird – deshalb der statische Nachweis bei fester Montage.
  • Was ist der Unterschied zwischen Anschlagpunkt und Steigschutz? Ein Anschlagpunkt ist ein einzelner Fixpunkt für das Auffangsystem. Ein Steigschutz ist ein durchgehendes System entlang eines vertikalen Steigwegs – eine Schiene (EN 353-1) oder ein Seil (EN 353-2) mit mitlaufendem Auffanggerät, das den Anwender beim Auf- und Abstieg an Leiter, Mast oder Fassade durchgehend sichert. Der Steigschutz ersetzt das ständige Umhängen einzelner Anschlagpunkte.
  • Darf ich einen fremden Steigschutz-Läufer auf einer vorhandenen Schiene verwenden? Nein. Steigschutz-Läufer und Führung (Schiene oder Seil) müssen vom selben Hersteller stammen und als System zugelassen sein. Ein fremder Läufer kann auf einer fremden Schiene blockieren oder im Sturzfall versagen. Vor der Nutzung einer vorhandenen Steigleiter ist deshalb zu klären, welches System verbaut ist und welcher Läufer dazu freigegeben ist.
  • Was ist ein mobiler Anschlagpunkt und wann nutze ich ihn? Ein mobiler Anschlagpunkt ist eine transportable Anschlageinrichtung (EN 795 Typ B) – etwa eine Bandschlinge, eine Türtraverse oder ein Dreibein. Er wird dort eingesetzt, wo kein fester Anschlagpunkt vorhanden ist oder wechselnde Arbeitsorte eine flexible Lösung erfordern. Da Typ B zur persönlichen Schutzausrüstung zählt, wird er wie ein PSAgA-Bauteil jährlich vom Sachkundigen geprüft.

Anschlagpunkte und Steigschutz bei HUG – SKYLOTEC

HUG Technik und Sicherheit führt 461 Anschlagpunkte und Steigschutz-Komponenten von SKYLOTEC: feste Anschlagpunkte (ALUFIX, WOODFIX, D-BOLT STAINLESS), Einzelanschlagpunkte und Sekuranten (SEKURANT POINT, SECU FALZ 2.0), transportable Anschlageinrichtungen (Dreibein TRIBOC, Türtraverse JAMBTAC, MOBILFIX) sowie Anschlagplatten. Vom durchdringungsfreien Flachdach-Anschlag bis zum Dreibein für die Schachtrettung ist jede Bauart verfügbar. Passend dazu finden Sie im Cluster Absturzsicherung: Was HUG von reinen Händlern unterscheidet: zertifizierte Sachkundige im Haus, eigene Prüfung mit Revisionsdatenbank und PSAgA Schulungen nach DGUV 112-198 und 112-199. Bestellungen bis 16 Uhr gehen am selben Tag in den Versand. Grundlegendes Fachwissen finden Sie auf unserer Übersichtsseite Sichern und Retten.