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Geheimhaltungserklärung

UMGANG mit KUNDENDATEN

Stand 05/2011 HUG verpflichtet sich im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen Kunden dem Mißbrauch von Kundeninformationen vorzubeugen. Deshalb erklärt HUG folgende Vorgehensweise mit Daten seiner Kunden im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung:

1. HUG wird alle Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der Geschäftsbeziehung von dem Kunden erlangt, vertraulich behandeln und nur im Zusammenhang mit diesen Aufträgen verwenden. HUG wird diese Informationen weder an Dritte weitergeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich machen und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Eine Weitergabe an Dritte (Lieferanten) erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages unumgänglich ist.

2. Informationen im Sinne dieser Erklärung sind Erkenntnisse, Ergebnisse, Beschreibungen, Zeichnungen, Konditionen und Pläne, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelt werden, bzw. bei der Bearbeitung entstehen.

3. HUG wird sämtlichen Mitarbeitern und mit den Aufträgen Beauftragten die entsprechenden Geheimhaltungspflichten auferlegen.

4. Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf Informationen und personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Behandlung von Daten im Internet-, bzw. elektronischen Verkehr sind in unserer Datenschutzerklärung zusätzlich geregelt.

5. Die Geheimhaltungspflichten bestehen nicht, wenn die betreffenden Informationen allgemein bekannt sind, bzw. ohne Verschulden von HUG bekannt wurden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder dem Dritten bereits bekannt sind.

6. Die Geheimhaltungspflichten bleiben über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus bestehen.