EU-Verpackungsverordnung PPWR
ERKLÄRUNG der HUG Technik und Sicherheit GmbH zur neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40
Im Zusammenhang mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 verfolgen wir die weitere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aufmerksam.
Nach der derzeitigen Einschätzung sind für unsere Kunden im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Versandverpackungen aktuell keine zusätzlichen Mitteilungen, Bestätigungen, Zertifikate oder sonstigen Dokumente erforderlich.
Haben Sie deshalb bitte Verständnis, dass wir derzeit keine gesonderten PPWR-Erklärungen, Konformitätsunterlagen oder Verpackungsnachweise für einzelne Lieferungen ausstellen. Die verpackungsrechtlichen Pflichten, die uns als versendendes Unternehmen betreffen, erfüllen wir natürlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Als technischer Großhändler verwenden wir für den Versand unserer Waren überwiegend geeignete, bereits gebrauchte Kartonagen weiter, die zuvor von unseren Lieferanten als Transportverpackung eingesetzt wurden. Dadurch vermeiden wir unnötige Verpackungsabfälle und verlängern die Nutzungsdauer vorhandener Verpackungen.
Neue neutrale Verpackungsmaterialien setzen wir nur dort ein, wo dies aus Gründen der Stabilität, Sauberkeit, Produktsicherheit oder Versandfähigkeit erforderlich ist.
Bitte führen Sie Verpackungen nach Gebrauch der vorgesehenen getrennten Sammlung zu. Kartonagen gehören in der Regel in die Papier- und Pappsammlung. Kunststofffolien, Füllmaterialien oder sonstige Verpackungsbestandteile sind entsprechend den örtlich geltenden Entsorgungsvorgaben zu entsorgen.
Wir werden die weitere Entwicklung der PPWR und die nationalen Umsetzungs- bzw. Ergänzungsregelungen weiterhin beobachten und unsere Prozesse bei Bedarf entsprechend anpassen.
Geschäftsleitung der HUG Technik und Sicherheit GmbH
Ergolding
