Schulungen und Unterweisungen zur PSAgA
Bei Ihnen vor Ort oder Online – durch zertifizierte Fachkräfte ✔
Bitte beachten Sie:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Leben – vorausgesetzt, Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie korrekt eingesetzt, getragen und gepflegt wird. Im Unglücksfall haften Sie als Unternehmer sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich, wenn keine nachweislichen Unterweisungen stattgefunden haben. Eine regelmäßige, dokumentierte Schulung Ihrer Mitarbeiter ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern im Ernstfall entscheidend.
Die Schulungen richten sich nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und können auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb oder bequem als Online-Schulung durchgeführt werden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Schulungsangebote:
DGUV 112-198: PSAgA – Grundlagenschulung
Diese Schulung vermittelt grundlegendes Wissen im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
- Sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen in der Höhe
- Korrekte Anwendung der PSAgA
- Pflege, Lagerung und Sichtprüfung
- Erkennen von Schäden und Verschleiß
DGUV 112-199: Retten aus Höhen und Tiefen
Die Schulung nach DGUV 112-199 behandelt die sichere Anwendung von PSAgA speziell für Rettungsszenarien aus Höhen und Tiefen.
Inhalte:
- Praxisnahe Rettungstechniken
- Aufbau und Funktion von Rettungssystemen
- Verhalten im Notfall – schnell und sicher handeln
- Übungen an realen Rettungsszenarien
- Rechtliche Pflichten des Unternehmers
Schulungsformate:
-Online-Schulung
Bequem und ortsunabhängig – ideal für die theoretischen Inhalte und größere Teams. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebestätigung. Termine nach Vereinbarung.
-Schulung vor Ort beim Kunden
Unsere zertifizierten Trainer kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb. Die Schulung wird praxisnah und auf Ihre konkreten Arbeitsplatzbedingungen und verwendeten Ausrüstungen abgestimmt.
Wichtiger Hinweis zur Dokumentationspflicht:
Alle Schulungen sind gemäß den Vorgaben der DGUV zu dokumentieren und auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorzuzeigen. Wir stellen nach jeder Schulung eine entsprechende Dokumentation aus.
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Ihr Ansprechpartner Andreas Selwitschka |
