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Sonstiger betrieblicher Arbeitsschutz

Betrieblicher Arbeitsschutz und Erste Hilfe am Arbeitsplatz sind gesetzliche Pflicht nach ASR A4.3 und DGUV 204-022 – Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Augenspülungen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder in betriebsgerechter Ausführung. HUG führt 127 Artikel von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN für die betriebliche Erstversorgung ab Lager.
Andreas Selwitschka

Zu Ihrem Experten für Betrieblicher Arbeitsschutz / Erste Hilfe

Andreas Selwitschka

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Die sechs Produktkategorien

Kurz: Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Nachfüllpacks, Augenspülungen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder – die komplette gesetzlich geforderte Erstversorgung am Arbeitsplatz.

Die Kategorie deckt die betriebliche Erstversorgung in sechs Gruppen ab:
  • Verbandkästen und -koffer: nach DIN 13157 und DIN 13169 – im Detail in der Kategorie Verbandskästen.
  • Erste-Hilfe-Sets und Pflasterspender: kompakte Notfallversorgung für mobile Arbeitsplätze.
  • Nachfüllpacks: Ersatz für verbrauchte oder abgelaufene Inhalte.
  • Augenspülungen: Soforthilfe nach Augenverletzungen und Chemikalienkontakt.
  • Desinfektionsmittel: Hand- und Flächendesinfektion für die Hygiene am Arbeitsplatz.
  • Gebotsschilder: ASR-konforme Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Station, Augenspülung und Notdusche.

Augenspülung als Soforthilfe

Kurz: Augenspülflaschen gehören in jeden Betrieb mit Chemikalien, Staub oder mechanischer Augengefährdung. Plum und CEDERROTH bieten sterile Spüllösungen für die Soforthilfe – aufgestellt höchstens zehn Sekunden Wegezeit vom Gefahrenbereich.

Augenspülflaschen sind die erste Maßnahme nach Augenkontakt mit Gefahrstoffen:
  • Plum-Augenspülung: sterile Kochsalz- und pH-Neutralisationslösungen – Soforthilfe bei Säure- und Laugenkontakt.
  • CEDERROTH-Augenspülflaschen: Einhandbedienung, 500-ml- und 1-l-Flaschen für die Wandhalterung.
  • Wandstation: zentral in Produktion, Labor und Werkstatt, klar mit Gebotsschild gekennzeichnet und mit der Spülflasche stets griffbereit am festen Platz.
Den ergänzenden Augenschutz liefern Schutzbrillen nach EN 166 – Vorbeugen ist besser als Spülen.

Desinfektion und Gebotsschilder

Kurz: Hände- und Flächendesinfektion gehören zur täglichen Arbeitsschutzroutine, besonders in Lebensmittel- und Erste-Hilfe-Bereichen. Gebotsschilder kennzeichnen die Erste-Hilfe-Stationen normgerecht.

Die Desinfektion ist fester Bestandteil der betrieblichen Hygiene:
  • Händedesinfektion: Spender und Nachfüllgebinde – berührungslose Spender sind hygienischer als Pumpflaschen.
  • Flächendesinfektion: Mittel für kritische Oberflächen wie Türgriffe, Werkbänke und Sanitäranlagen, idealerweise mit nachgewiesener Wirksamkeit nach VAH-Liste.
  • Gebotsschilder: normgerechte Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Station, Augenspülung und Notdusche nach ASR A1.3.
Für die tägliche Handhygiene und Hautreinigung in Werkstatt und Produktion ergänzt die Hautschutz-Reinigung das Sortiment.

Erste-Hilfe-Organisation

Kurz: Nach ASR A4.3 muss jeder Betrieb Erste Hilfe bereitstellen, nach DGUV Vorschrift 1 ausgebildete Ersthelfer benennen – 5 % der Belegschaft in der Verwaltung, 10 % in der Produktion. Verbandkästen sind regelmäßig zu prüfen.

Die Erste-Hilfe-Organisation folgt klaren Vorgaben: Nach ASR A4.3 ist jeder Betrieb zur Bereitstellung von Erster Hilfe verpflichtet, die DGUV Vorschrift 1 regelt die Zahl der Ersthelfer (5 % der Beschäftigten in der Verwaltung, 10 % in der Produktion, Auffrischung alle zwei Jahre). Die konkrete Ausstattung legt der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der DGUV-Regel 204-022 fest. Zur betrieblichen Erstversorgung gehört auch die Dokumentation: Jede Erste-Hilfe-Leistung wird im Verbandbuch oder Meldeblock festgehalten – das ist Voraussetzung für die spätere Anerkennung als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft. Bei Tätigkeiten mit größeren Mengen ätzender Stoffe schreibt die Gefährdungsbeurteilung neben der Augenspülung oft eine fest installierte Notdusche oder Körperdusche vor, deren Funktion regelmäßig zu prüfen ist. Die Erste-Hilfe-Station selbst ist gut sichtbar mit dem grünen Rettungszeichen zu kennzeichnen und für alle Beschäftigten frei zugänglich zu halten. Eine sinnvolle Ergänzung ist der Aushang mit den Notrufnummern und den namentlich benannten Ersthelfern direkt am Verbandkasten. Wichtig: Alle Inhalte – Verbandmaterial wie Spüllösungen – haben ein Verfallsdatum und müssen regelmäßig kontrolliert und bei Verbrauch oder Ablauf nachgefüllt werden, damit im Ernstfall alles einsatzbereit ist.

FAQ zum betrieblichen Arbeitsschutz

  • Welche Erste-Hilfe-Ausstattung ist gesetzlich Pflicht? Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 je nach Betriebsgröße – die ASR A4.3 regelt die Anforderungen. Der Kasten muss erreichbar (höchstens 100 m vom Arbeitsplatz), gekennzeichnet und regelmäßig geprüft sein. Die Pflicht-Stückzahl klärt der Betriebsarzt oder die Berufsgenossenschaft.
  • Wann sind Augenspülflaschen Pflicht? Sobald im Betrieb mit Chemikalien, Säuren, Laugen, Stäuben oder mechanischen Augengefährdungen gearbeitet wird. Die Aufstellung erfolgt in der Nähe des Gefahrenbereichs (höchstens zehn Sekunden Wegezeit), klar gekennzeichnet. Die Flaschen haben ein Verfallsdatum und sind nach Ablauf zu ersetzen.
  • Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? Nach DGUV Vorschrift 1: bei bis zu 20 Beschäftigten ein Ersthelfer, darüber 5 % in der Verwaltung und 10 % in der Produktion. Die Ausbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen, und die Ersthelfer sollten namentlich am Verbandkasten benannt sein.
  • Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden? Eine Sichtkontrolle vierteljährlich, eine vollständige Inhaltskontrolle jährlich. Verfallsdaten beachten – meist ist der Inhalt nach fünf Jahren abgelaufen. Bei Verbrauch sofort mit einem Original-DIN-Nachfüllpack ergänzen und die Prüfung dokumentieren.
  • Reicht Händedesinfektion oder brauche ich Flächendesinfektion? Händedesinfektion ist im Erste-Hilfe-Bereich, in der Lebensmittelproduktion und in medizinischen Bereichen Pflicht. Flächendesinfektion kommt bei kritischen Oberflächen hinzu. Auf die VAH-Listung der Mittel achten und berührungslose Spender bevorzugen.
  • Was gehört außer dem Verbandkasten in die betriebliche Erstversorgung? Augenspülflaschen bei Gefahrstoffkontakt, Hände- und Flächendesinfektion für die Hygiene, Erste-Hilfe-Sets und Pflasterspender für die schnelle Versorgung sowie Gebotsschilder zur normgerechten Kennzeichnung der Stationen.
  • Welche Marken führt HUG im betrieblichen Arbeitsschutz? HUG führt 127 Artikel von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN – Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Augenspülflaschen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder für alle Anforderungen der betrieblichen Erstversorgung.

Betrieblicher Arbeitsschutz bei HUG – Erstversorgung ab Lager

HUG Technik und Sicherheit führt 127 Artikel für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Erste Hilfe von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN – Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Augenspülflaschen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder. Passend dazu finden Sie im Sortiment: Was HUG ausmacht: ein vollständiges Erste-Hilfe- und Hygienesortiment und Beratung zur gesetzlichen Ausstattungspflicht. Bestellungen bis 16:00 Uhr gehen am selben Tag in den Versand.