Sonstiger betrieblicher Arbeitsschutz
Betrieblicher Arbeitsschutz und Erste Hilfe am Arbeitsplatz sind gesetzliche Pflicht (ASR A4.3, DGUV 204-022) – Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Augenspülungen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder in betriebsgerechter Ausführung. HUG führt 127 Artikel von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN® für alle Anforderungen der betrieblichen Erstversorgung.Zu Ihrem Experten für Betrieblicher Arbeitsschutz / Erste Hilfe
Andreas Selwitschka
Technische Infos
Sechs Produktkategorien
- Verbandskästen und -koffer: Nach DIN 13157 (klein) oder DIN 13169 (groß) – SÖHNGEN® „Erste-Hilfe-Koffer Spezial MT-CD" speziell für Baustellen
- Erste-Hilfe-Sets und Pflasterspender: Kompakte Notfallversorgung für mobile Einsätze und Arbeitsplätze
- Nachfüllpacks: Ergänzung verbrauchter oder abgelaufener Inhalte – Verbandkästen müssen regelmäßig aktualisiert werden
- Augenspülungen: Plum- und CEDERROTH-Augenspülflaschen für Soforthilfe nach Augenverletzungen oder Chemikalienkontakt
- Desinfektionsmittel: Händedesinfektion und Flächendesinfektion für Hygieneanforderungen am Arbeitsplatz
- Gebotsschilder: ASR-konforme Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Stationen, Augenspülung und Notduschen
Verbandkästen – Pflicht und Ausstattung
Nach ASR A4.3 ist jeder Betrieb zur Bereitstellung von Erster Hilfe verpflichtet. Die Verbandkasten-Ausstattung richtet sich nach Betriebsgröße:- DIN 13157 (klein): Kleiner Verbandkasten für Betriebe mit geringer Mitarbeiterzahl – Standard für kleine Büros, Werkstätten und Baustellen
- DIN 13169 (groß): Großer Verbandkasten – entspricht dem Inhalt von zwei kleinen Verbandkästen, Pflicht bei höherer Mitarbeiterzahl oder erhöhter Gefährdung
- Baustellen-Sonderausstattung: SÖHNGEN® Koffer mit verstärkter Außenhülle für raue Umgebung
- Branchenspezifische Varianten: KFZ, Gastronomie, Büro – unterschiedliche Ausstattung je nach Gefährdungslage
Augenspülung – Soforthilfe bei Augenverletzungen
Augenspülflaschen gehören in jeden Betrieb mit chemischen Arbeitsstoffen, Staub oder mechanischer Augengefährdung:- Plum Augenspülung: Sterile Kochsalz- und pH-Neutralisations-Lösungen – Soforthilfe bei Säure- und Laugen-Kontakt
- CEDERROTH Augenspülflaschen: Einhand-Bedienung, 500 ml und 1 l Flaschen für Wandhalterung
- Wandstation: Zentraler Befestigungsort in Produktion, Labor und Werkstatt – klare Kennzeichnung mit Gebotsschild
Desinfektion und Hygiene
Desinfektion ist seit der Pandemie zur täglichen Arbeitsschutz-Routine geworden:- Händedesinfektion: Spender und Nachfüllgebinde
- Flächendesinfektion: Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Oberflächen
- Einweg-Produkte: Tücher, Handschuhe und Spender für hygienische Umgebungen
Ergänzende PSA
- Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 als sichtbare Körper-PSA
- Schutzbrillen nach EN 166 für den Augenschutz
- Hautschutz-Reinigung für die tägliche Handhygiene in Werkstatt und Produktion
- Sicherheitsschuhe S3 als Fußschutz
FAQ – häufige Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz
- Welche Erste-Hilfe-Ausstattung bin ich gesetzlich verpflichtet? Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 je nach Betriebsgröße – ASR A4.3 regelt die Anforderungen. Verbandkasten muss erreichbar (max. 100 m vom Arbeitsplatz), gekennzeichnet (grüner Pfeil mit weißem Kreuz) und regelmäßig geprüft sein. Konkrete Pflicht-Stückzahl beim Betriebsarzt oder bei der Berufsgenossenschaft erfragen.
- Wann sind Augenspülflaschen Pflicht? Sobald im Betrieb mit Chemikalien, Säuren, Laugen, Stäuben oder mechanischen Augengefährdungen gearbeitet wird. Aufstellung in der Nähe des Gefahrenbereichs (max. 10 sec Wegezeit), klare Kennzeichnung und sofortige Erkennbarkeit. Kontrolle: Plum/CEDERROTH-Flaschen haben Verfallsdatum – nach Ablauf NICHT verwenden, ersetzen.
- Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden? Sichtkontrolle vierteljährlich, vollständige Inhaltskontrolle jährlich. Verfallsdaten beachten – meist nach 5 Jahren ist der gesamte Inhalt abgelaufen (Pflaster verlieren Klebekraft, Kompressen werden brüchig). Bei Verbrauch sofort nachfüllen mit Original-DIN-Nachfüllpack. Prüfung dokumentieren (Aufkleber im Kasten).
- Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? Nach DGUV Vorschrift 1: Bei bis 20 Beschäftigten 1 Ersthelfer (5 % Anteil). Bei mehr als 20 Beschäftigten in Verwaltung 5 %, in Produktion 10 % der Belegschaft. Ausbildung alle 2 Jahre auffrischen. Ersthelfer namentlich am Verbandkasten benennen.
- Reicht Händedesinfektion oder brauche ich Flächendesinfektion? Händedesinfektion ist Pflicht im Erste-Hilfe-Bereich, Lebensmittelproduktion und medizinischen Bereichen. Flächendesinfektion zusätzlich bei kritischen Oberflächen (Türgriffe, Werkbänke, Sanitäranlagen). Spender mit berührungsloser Pumpfunktion sind hygienischer als Pumpflaschen. Auf VAH-Listung der Mittel achten.
