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HUG Technik und Sicherheit GmbH - Technischer Großhandel

Sonstiger betrieblicher Arbeitsschutz

Betrieblicher Arbeitsschutz und Erste Hilfe am Arbeitsplatz sind gesetzliche Pflicht (ASR A4.3, DGUV 204-022) – Verbandkästen, Erste-Hilfe-Sets, Augenspülungen, Desinfektionsmittel und Gebotsschilder in betriebsgerechter Ausführung. HUG führt 127 Artikel von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN® für alle Anforderungen der betrieblichen Erstversorgung.
Andreas Selwitschka

Zu Ihrem Experten für Betrieblicher Arbeitsschutz / Erste Hilfe

Andreas Selwitschka

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Sechs Produktkategorien

  • Verbandskästen und -koffer: Nach DIN 13157 (klein) oder DIN 13169 (groß) – SÖHNGEN® „Erste-Hilfe-Koffer Spezial MT-CD" speziell für Baustellen
  • Erste-Hilfe-Sets und Pflasterspender: Kompakte Notfallversorgung für mobile Einsätze und Arbeitsplätze
  • Nachfüllpacks: Ergänzung verbrauchter oder abgelaufener Inhalte – Verbandkästen müssen regelmäßig aktualisiert werden
  • Augenspülungen: Plum- und CEDERROTH-Augenspülflaschen für Soforthilfe nach Augenverletzungen oder Chemikalienkontakt
  • Desinfektionsmittel: Händedesinfektion und Flächen­desinfektion für Hygieneanforderungen am Arbeitsplatz
  • Gebotsschilder: ASR-konforme Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Stationen, Augenspülung und Notduschen

Verbandkästen – Pflicht und Ausstattung

Nach ASR A4.3 ist jeder Betrieb zur Bereitstellung von Erster Hilfe verpflichtet. Die Verbandkasten-Ausstattung richtet sich nach Betriebsgröße:
  • DIN 13157 (klein): Kleiner Verbandkasten für Betriebe mit geringer Mitarbeiterzahl – Standard für kleine Büros, Werkstätten und Baustellen
  • DIN 13169 (groß): Großer Verbandkasten – entspricht dem Inhalt von zwei kleinen Verbandkästen, Pflicht bei höherer Mitarbeiterzahl oder erhöhter Gefährdung
  • Baustellen-Sonderausstattung: SÖHNGEN® Koffer mit verstärkter Außenhülle für raue Umgebung
  • Branchen­spezifische Varianten: KFZ, Gastronomie, Büro – unterschiedliche Ausstattung je nach Gefährdungslage
Die konkrete Mitarbeiterzahl-Grenze richtet sich nach der für den Betrieb geltenden DGUV-Regel (DGUV 204-022 Erste Hilfe) – der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit legt die erforderliche Ausstattung fest. Wichtig: Die Inhalte haben Ablaufdaten – regelmäßige Inspektion und Nachfüllung ist Pflicht.

Augenspülung – Soforthilfe bei Augenverletzungen

Augenspülflaschen gehören in jeden Betrieb mit chemischen Arbeitsstoffen, Staub oder mechanischer Augengefährdung:
  • Plum Augenspülung: Sterile Kochsalz- und pH-Neutralisations-Lösungen – Soforthilfe bei Säure- und Laugen-Kontakt
  • CEDERROTH Augenspülflaschen: Einhand-Bedienung, 500 ml und 1 l Flaschen für Wandhalterung
  • Wandstation: Zentraler Befestigungsort in Produktion, Labor und Werkstatt – klare Kennzeichnung mit Gebotsschild

Desinfektion und Hygiene

Desinfektion ist seit der Pandemie zur täglichen Arbeitsschutz-Routine geworden:
  • Händedesinfektion: Spender und Nachfüllgebinde
  • Flächendesinfektion: Reinigungs- und Desinfektions­mittel für Oberflächen
  • Einweg-Produkte: Tücher, Handschuhe und Spender für hygienische Umgebungen

Ergänzende PSA

FAQ – häufige Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz

  • Welche Erste-Hilfe-Ausstattung bin ich gesetzlich verpflichtet? Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 je nach Betriebsgröße – ASR A4.3 regelt die Anforderungen. Verbandkasten muss erreichbar (max. 100 m vom Arbeitsplatz), gekennzeichnet (grüner Pfeil mit weißem Kreuz) und regelmäßig geprüft sein. Konkrete Pflicht-Stückzahl beim Betriebsarzt oder bei der Berufsgenossenschaft erfragen.
  • Wann sind Augenspülflaschen Pflicht? Sobald im Betrieb mit Chemikalien, Säuren, Laugen, Stäuben oder mechanischen Augen­gefährdungen gearbeitet wird. Aufstellung in der Nähe des Gefahrenbereichs (max. 10 sec Wegezeit), klare Kennzeichnung und sofortige Erkennbarkeit. Kontrolle: Plum/CEDERROTH-Flaschen haben Verfallsdatum – nach Ablauf NICHT verwenden, ersetzen.
  • Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden? Sichtkontrolle vierteljährlich, vollständige Inhaltskontrolle jährlich. Verfallsdaten beachten – meist nach 5 Jahren ist der gesamte Inhalt abgelaufen (Pflaster verlieren Klebekraft, Kompressen werden brüchig). Bei Verbrauch sofort nachfüllen mit Original-DIN-Nachfüllpack. Prüfung dokumentieren (Aufkleber im Kasten).
  • Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? Nach DGUV Vorschrift 1: Bei bis 20 Beschäftigten 1 Ersthelfer (5 % Anteil). Bei mehr als 20 Beschäftigten in Verwaltung 5 %, in Produktion 10 % der Belegschaft. Ausbildung alle 2 Jahre auffrischen. Ersthelfer namentlich am Verbandkasten benennen.
  • Reicht Hände­desinfektion oder brauche ich Flächen­desinfektion? Hände­desinfektion ist Pflicht im Erste-Hilfe-Bereich, Lebensmittel­produktion und medizinischen Bereichen. Flächen­desinfektion zusätzlich bei kritischen Oberflächen (Türgriffe, Werkbänke, Sanitär­anlagen). Spender mit berührungsloser Pumpfunktion sind hygienischer als Pumpflaschen. Auf VAH-Listung der Mittel achten.

Betrieblicher Arbeitsschutz bei HUG

HUG Technik und Sicherheit führt 127 Artikel für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Erste Hilfe – Verbandkästen (DIN 13157/13169), Erste-Hilfe-Sets, Augenspülflaschen, Desinfektions­mittel und Gebotsschilder von Plum, CEDERROTH und SÖHNGEN®. Bei Fragen zur gesetzlichen Ausstattungspflicht berät das HUG-Team – Bestellungen bis 16 Uhr gehen noch am selben Tag in den Versand.