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Gebotsschilder

Gebotsschilder schreiben vor, was am Arbeitsplatz zu tun ist: „Gehörschutz benutzen", „Augenschutz benutzen", „Abstand halten". HUG Technik führt Gebots- und Bodenkennzeichnung nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 – blaue, runde Zeichen, die Verhalten eindeutig und ohne Worte vorgeben.
Andreas Selwitschka

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Andreas Selwitschka

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Was Gebotszeichen kennzeichnen

Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor – meist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung. Sie sind rund, blau hinterlegt und zeigen ein weißes Symbol.

Sicherheitskennzeichnung ordnet sich nach Bedeutung und Farbe: Verbotszeichen (rot), Warnzeichen (gelb), Rettungszeichen (grün) – und Gebotszeichen (blau). Das Gebotszeichen ist immer positiv formuliert: Es verlangt eine Handlung, statt sie zu verbieten. Die runde Form und die Signalfarbe Blau (RAL 5005) machen es auf einen Blick erkennbar, das weiße Piktogramm überwindet Sprachbarrieren. Wo im Betrieb eine Gefährdung durch die passende Schutzausrüstung beherrscht wird, macht das Gebotszeichen diese Pflicht sichtbar – etwa am Eingang zum Lärmbereich das Zeichen Gehörschutz benutzen.

DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3

DIN EN ISO 7010 legt die europaweit einheitlichen Piktogramme fest, jedes mit einer Registriernummer (M-Nummer). Die ASR A1.3 regelt, wie Arbeitsstätten in Deutschland gekennzeichnet werden.

Beide Regelwerke greifen ineinander. DIN EN ISO 7010 vereinheitlicht die grafischen Symbole international – so bedeutet dasselbe Piktogramm in jedem Betrieb dasselbe, unabhängig von der Landessprache. Jedes Gebotszeichen trägt dort eine feste Registriernummer, die mit „M" beginnt (für englisch „mandatory"). Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und schreibt vor, wann und wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im deutschen Betrieb einzusetzen ist. Welche Zeichen nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Neben der Kennzeichnung gehört zur betrieblichen Sicherheit die Erste-Hilfe-Ausstattung – vom Verbandkasten bis zur Augenspülung.

Die häufigsten Gebotszeichen im Betrieb

Die meisten betrieblichen Gebotszeichen fordern das Tragen von PSA. Die Tabelle zeigt die gängigen M-Nummern nach DIN EN ISO 7010.

M-NummerGebotszeichenTypischer Einsatzort
M003Gehörschutz benutzenLärmbereiche, Maschinenhallen
M004Augenschutz benutzenSchleif-, Bohr- und Schweißarbeitsplätze
M008Fußschutz benutzenLager, Bau, Montage
M009Handschutz benutzenUmgang mit scharfkantigen oder heißen Teilen
M014Kopfschutz benutzenBaustellen, Bereiche mit Anstoßgefahr
M017Atemschutz benutzenStaub-, Lack- und Gefahrstoffbereiche

Jedes dieser Zeichen verweist auf die passende persönliche Schutzausrüstung – das Gebotsschild und die zugehörige PSA gehören immer zusammen.

Bodenmarkierung: Gebote am Boden

Nicht jede Kennzeichnung hängt an der Wand. Bodenmarkierungen mit Antirutschbelag bringen Gebote und Hinweise – etwa „Abstand halten" – dorthin, wo der Blick ohnehin hingeht.

Bodenmarkierungen ergänzen die Wandschilder dort, wo eine Kennzeichnung am Boden schneller wahrgenommen wird: an Durchgängen, vor Maschinen oder zur Abstandsmarkierung. Runde und rechteckige Klebemarkierungen mit rutschhemmendem Belag halten auch bei Fußverkehr, ohne zur Stolperstelle zu werden. So lassen sich Laufwege, Standflächen und Sicherheitsabstände dauerhaft und gut sichtbar festlegen.

FAQ zu Gebotsschildern

  • Was ist der Unterschied zwischen Gebots-, Verbots- und Warnzeichen? Die Farbe verrät die Bedeutung: Gebotszeichen sind blau und rund und schreiben ein Verhalten vor („Gehörschutz benutzen"). Verbotszeichen sind rund mit rotem Rand und rotem Balken und untersagen etwas („Rauchen verboten"). Warnzeichen sind gelb und dreieckig und weisen auf eine Gefahr hin. Rettungszeichen schließlich sind grün.
  • Was bedeuten die M-Nummern? Jedes Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 trägt eine Registriernummer, die mit „M" beginnt – etwa M003 für „Gehörschutz benutzen" oder M004 für „Augenschutz benutzen". Das „M" steht für das englische „mandatory" (verpflichtend). Die Nummer stellt sicher, dass jedes Piktogramm eindeutig und international einheitlich zugeordnet ist.
  • Welche Gebotsschilder braucht mein Betrieb? Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Wo eine Gefährdung durch das Tragen bestimmter PSA beherrscht wird, ist das entsprechende Gebotszeichen anzubringen – am Zugang zum Lärmbereich der Gehörschutz, am Schleifplatz der Augenschutz. Die ASR A1.3 gibt den Rahmen dafür vor, welche Kennzeichnung wann Pflicht ist.
  • Aus welchem Material sind die Schilder? Gängig sind selbstklebende PVC-Folien für glatte, saubere Untergründe sowie stabilere Kunststoffplatten für den freistehenden oder rauen Einsatz. Für den Boden kommen Klebemarkierungen mit rutschhemmendem Belag zum Einsatz, die dem Fußverkehr standhalten. Die Größe – etwa 100 mm Durchmesser – richtet sich nach dem Erkennungsabstand.
  • Muss ein Gebotsschild nach ISO 7010 gekennzeichnet sein? In Deutschland setzt die ASR A1.3 die Zeichen nach DIN EN ISO 7010 als Stand der Technik voraus. Ältere Zeichen nach der früheren BGV A8 dürfen unter Bestandsschutz teils weiterverwendet werden, bei Neuanschaffung sollte jedoch immer die ISO-7010-Variante gewählt werden – schon damit alle Zeichen im Betrieb einheitlich sind.
  • Wo bringe ich ein Gebotsschild an? Dort, wo die Pflicht beginnt und gut sichtbar ist – meist am Zugang zum betreffenden Bereich, auf Augenhöhe und ausreichend beleuchtet. Der Erkennungsabstand bestimmt die Schildgröße. Ergänzend lassen sich Bodenmarkierungen einsetzen, wo der Blick eher nach unten als zur Wand geht.

Gebotsschilder bei HUG – Kennzeichnung nach ISO 7010 ab Lager

Seit 1938 stattet HUG Technik und Sicherheit Betriebe mit technischem Bedarf aus – bei der Sicherheitskennzeichnung mit Gebotsschildern und Bodenmarkierungen nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3, für eine eindeutige, sprachunabhängige Kennzeichnung im Betrieb. Passend dazu ergänzen diese Bereiche die betriebliche Sicherheitsausstattung: Was HUG ausmacht: persönliche Beratung bei der Kennzeichnungspflicht und Tempo im Lager. Geht die Bestellung werktags bis 16 Uhr ein, verlässt das Paket noch am selben Tag unser Haus.