Gebotsschilder
Vorschreiben, welche Schutzausrüstung Pflicht ist – klar und genormt: Das Gebotsschild „Handschutz benutzen" kennzeichnet Bereiche, in denen Schutzhandschuhe getragen werden müssen. HUG Technik führt das Gebotsschild von Wolk AG nach DIN 4844-2.Zu Ihrem Experten für Gebotsschilder
Andreas Selwitschka
Inhalt im Überblick
Das Handschutz-Gebotsschild
Kurz: Gebotsschilder sind rund und blau und schreiben eine Schutzmaßnahme vor. Das Wolk-Schild „Handschutz benutzen" (Ø 100 mm) folgt dem genormten Symbol nach DIN 4844-2 und ASR A1.3 und kennzeichnet Arbeitsplätze, an denen Schutzhandschuhe Pflicht sind.
Wo an Maschinen, Werkbänken oder im Lager Schutzhandschuhe getragen werden müssen, macht das Gebotsschild dies unmissverständlich sichtbar. Das Wolk-AG-Schild als selbstklebende Folie (Ø 100 mm) zeigt das genormte Handschutz-Symbol und ist nach BGV A8, DIN 4844-2 und der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gestaltet – es entspricht damit den Anforderungen an die betriebliche Sicherheitskennzeichnung und ist an die international harmonisierte ISO-7010-Reihe angelehnt. Auf Gefahren – statt auf Gebote – weist das Warnschild hin. Das Gebotsschild gehört zum Bereich Beschildern, Absperren, Sichern im Industriebedarf.
FAQ zum Gebotsschild
- Woran erkenne ich ein Gebotsschild? An der runden Form und der blauen Farbe mit weißem Symbol. Warnschilder sind gelb-dreieckig, Verbotsschilder rot-rund – das blaue Gebotsschild schreibt eine Handlung vor, etwa „Schutzhandschuhe benutzen" oder „Augenschutz tragen". Die Symbolik ist genormt und dadurch international verständlich.
- Nach welchen Normen ist das Schild gestaltet? Nach DIN 4844-2 und der Arbeitsstättenregel ASR A1.3, in Anlehnung an die international harmonisierten Symbole der ISO 7010. Diese Normen legen Form, Farbe und Piktogramm der Sicherheitskennzeichnung fest, sodass das Schild den Anforderungen an die betriebliche Kennzeichnung entspricht.
- Wo bringe ich das Handschutz-Gebot an? Gut sichtbar am Zugang zu dem Bereich oder direkt an der Maschine, an der Handschuhe Pflicht sind. Die selbstklebende Folie haftet auf sauberen, glatten Flächen. Die ASR A1.3 regelt die Anbringung der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb – das Schild sollte dauerhaft haften und gut lesbar bleiben.
Gebotsschilder bei HUG – Wolk-Handschutz-Schild ab Lager
Seit 1938 stattet HUG Technik und Sicherheit Betriebe mit technischem Bedarf aus – beim Gebotsschild „Handschutz benutzen" von Wolk AG nach DIN 4844-2 und ASR A1.3, als selbstklebende Folie in Ø 100 mm. Passend dazu führen diese Bereiche weiter:- Warnschilder – auf Gefahren hinweisen
- Klettbänder – Kabel bündeln und befestigen
- Beschildern, Absperren, Sichern – das gesamte Kennzeichnungssortiment
