Absturzsicherung
Absturzunfälle zählen zu den schwersten Arbeitsunfällen in Deutschland. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Beschäftigte bei Arbeiten in der Höhe – auf Dächern, Gerüsten, Masten und an Absturzkanten. HUG führt Auffanggurte, Verbindungsmittel und Sicherungsgeräte von SKYLOTEC. Grundlegendes Fachwissen zum Thema bietet unsere Seite Sichern und Retten.Technische Infos
Ab welcher Höhe ist PSAgA Pflicht?
Die DGUV Regel 112-198 und die Betriebssicherheitsverordnung regeln den Einsatz. Technische Maßnahmen (Geländer, Fangnetze, Abdeckungen) haben immer Vorrang. PSAgA kommt zum Einsatz, wenn technische Lösungen nicht möglich oder nicht ausreichend sind. Die Absturzhöhe bestimmt die Pflicht:- Ab 1,00 m: Bei Arbeiten oberhalb von Treppen, Verkehrswegen und bei besonderen Gefahren
- Ab 2,00 m: Regelfall – die meisten Arbeitsplätze in der Höhe. Diese Höhe mag gering erscheinen, ist aber gefährlich, weil Stürze hier häufig kopfüber erfolgen.
- Ab 3,00 m: Dachdecker – abweichende Regelung für erfahrene Fachkräfte auf geneigten Dachflächen
- Immer: Bei Arbeiten auf versinkbaren Stoffen (Schüttgüter, Flüssigkeiten)
Drei Komponenten einer vollständigen PSAgA
Alle Elemente müssen aufeinander abgestimmt und CE-zertifiziert sein:- Auffanggurte (EN 361): Verteilen die Fangstoßkraft auf den Körper. Mindestens eine dorsale Auffangöse. Komfort-Ausführungen mit gepolsterten Bein- und Schultergurten, seitlichen Positionierungsösen und Werkzeugschlaufen. Der Gurt muss eng am Körper sitzen – lockere Gurte erhöhen die Fangstoßkraft.
- Verbindungsmittel mit Falldämpfer (EN 355): Verbinden Auffanggurt und Anschlagpunkt. Der Falldämpfer absorbiert die Sturzenergie und begrenzt die Fangstoßkraft auf maximal 6 kN.
- Anschlagpunkte: Fest installierte Sekuranten, Anschlagbänder und Schlingen oder mobile Anschlagpunkte. Mindestbruchkraft 10 kN.
PSA-Prüfservice – jährliche Sachkundigen-Prüfung durch HUG
PSAgA ist sicherheitsrelevant: Mindestens einmal pro Jahr muss eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 dokumentiert werden. Mehrere HUG-Mitarbeiter sind als Sachkundige nach DGUV 112-198 zertifiziert und führen Revisionen direkt im Haus oder bei Ihnen vor Ort durch. Geprüft werden alle Komponenten der PSA gegen Absturz:- Auffanggurte und Auffanggeräte
- Seile, Anschlagseile, Bandschlingen und Karabinerhaken
- Höhensicherungsgeräte und Steigschutzläufer
- Abseil- und Rettungsgeräte (MILAN, Safety Roll, Rollgliss, Swissroll R 300)
- Dreiböcke und komplette Auffangsysteme
- Hebezeuge nach UVV
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PSAgA-Schulung – DGUV 112-198 und 112-199 durch zertifizierte Trainer
Wer PSAgA verwendet, muss nachweislich unterwiesen sein. Ohne dokumentierte Schulung ist die Ausrüstung im Schadensfall ein Haftungsproblem für den Unternehmer. HUG bietet beide Pflicht-Schulungen für PSA gegen Absturz an – wahlweise online oder als Inhouse-Termin bei Ihnen im Betrieb:- DGUV 112-198 – Grundlagenschulung PSAgA: Rechtliche Grundlagen, sichere Zugänge in der Höhe, korrekte Anwendung von Auffanggurt und Verbindungsmittel, Sichtprüfung vor Gebrauch, Pflege und Lagerung. Pflicht für jeden Mitarbeiter, der mit Absturzsicherung arbeitet – jährliche Wiederholung empfohlen.
- DGUV 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen: Rettungstechniken nach Sturz, Vermeidung des Hängetraumas, Einsatz von Rettungssystemen, Notfallverhalten und rechtliche Pflichten des Unternehmers. Praktische Übungen am echten Gerät.
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Ablegereife, Lagerung und Pflege
Ablegereife nach 10 Jahren: Selbst ohne Benutzung dünsten Weichmacher aus den Gurten aus. Unabhängig vom optischen Zustand müssen Auffanggurte und Verbindungsmittel spätestens nach 10 Jahren ab Herstelldatum aussortiert werden. Bei intensiver Nutzung oder Kontakt mit UV, Chemikalien oder scharfen Kanten verkürzt sich die Lebensdauer deutlich – im Zweifel entscheidet der Sachkundige. Richtige Lagerung verlängert die Lebensdauer:- Kühl und trocken, nicht direkt in der Sonne oder an Wärmequellen
- Nicht in der Nähe von Chemikalien, Ölen oder Treibstoffen
- Am besten in einer geschlossenen Aufbewahrungsbox oder dedizierten Tragetasche
- Vor jedem Einsatz Sichtprüfung auf Schnitte, Aufrieb, Brüche an Metallteilen und unleserliche Kennzeichnung
FAQ zur Absturzsicherung
- Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht? Grundsätzlich ab 2,00 m Absturzhöhe. Über Treppen, Verkehrswegen oder bei besonderen Gefährdungen (z. B. spitze Gegenstände am Boden) bereits ab 1,00 m. Für Dachdecker auf geneigten Dächern gilt eine Sonderregelung ab 3,00 m. Über versinkbaren Stoffen wie Schüttgut oder Flüssigkeit ist PSAgA immer Pflicht – unabhängig von der Höhe.
- Wie oft muss meine PSAgA geprüft werden? Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906. Die Prüfung wird schriftlich dokumentiert und muss im Schadensfall vorgelegt werden können. HUG übernimmt die Prüfung Ihrer kompletten PSAgA inklusive Rettungsgeräten – im Haus oder als Inhouse-Termin bei Ihnen vor Ort. Auf Wunsch mit Erinnerungsservice über die HUG-Revisionsdatenbank.
- Wie lange ist eine Absturzsicherung haltbar? Textile Komponenten (Gurte, Bänder, Seile) erreichen ihre Ablegereife spätestens 10 Jahre ab Herstelldatum – auch ohne Benutzung. Bei UV-Belastung, Chemikalienkontakt, scharfen Kanten oder nach einem Sturzereignis muss die Ausrüstung sofort getauscht werden. Metallteile (Karabiner, Auffanggeräte) sind theoretisch länger nutzbar, dürfen aber nur weiterverwendet werden, wenn der Sachkundige sie freigibt.
- Muss ich meine Mitarbeiter schulen lassen? Ja. Wer PSAgA einsetzt, muss nach DGUV 112-198 unterwiesen sein – und zwar nachweislich. Für die Rettung aus Höhen und Tiefen ist zusätzlich die Schulung nach DGUV 112-199 vorgeschrieben. Die Wiederholung wird jährlich empfohlen. Ohne dokumentierte Schulung trägt der Unternehmer im Ernstfall die volle Haftung. HUG bietet beide Schulungen Inhouse oder online an.
- Was ist der Unterschied zwischen Auffanggurt und Höhensicherungsgerät? Der Auffanggurt (EN 361) wird am Körper getragen und verteilt die Fangstoßkraft. Das Höhensicherungsgerät (EN 360) sitzt am Anschlagpunkt, blockiert bei plötzlicher Belastung wie ein Sicherheitsgurt im Auto und bremst den Sturz innerhalb weniger Zentimeter – damit ist die Sturzstrecke deutlich kürzer als bei einem klassischen Verbindungsmittel mit Falldämpfer (EN 355). In der Praxis kombiniert man je nach Arbeitsplatz beide Lösungen.
