Fachwissen Atemschutz
Werden bei Tätigkeiten Stäube, Rauche oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muß Atemschutz getragen werden.
Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädigenden Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.
- Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt.
- Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf.
- Beim Schweißen entstehen Rauche.
Um diese Gefahrstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken mit Partikelfiltern bzw. Partikelfiltrierende Halbmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.
Filtertypen
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1
Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert= Maximale Arbeitsplatzkonzentration).
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2
Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauche. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw.FFP3
Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter
Um stark gesundheitsgefährdende Dämpfe von Lösemitteln aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2
Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemitteldämpfe und Schwebstoffe auftreten ( z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben)
Wissenswertes
Atemfilter werden in Verbindung mit entsprechenden Atemanschlüssen (Vollmaske, Halbmaske, Atemschutzhaube oder Mundstückgerät) verwendet.
Die gebrauchsfertige Kombination eines Atemfilters mit einem Atemanschluß wird als Filtergerät bezeichnet. Atemfilter reinigen die Einatemluft von Schadstoffen. Auch übelriechende und belästigende Stoffe werden von dem Atemfilter zurückgehalten.
Bei Sauerstoffmangel dürfen Atemfilter nicht eingesetzt werden. Entscheidend für die Wirksamkeit und damit für einen sicheren Schutz ist die richtige Auswahl des zweckentsprechenden
Atemanschlusses und des geeigneten Atemfilters sowie die sachgemäße Verwendung.
Einsatzbedingungen
Für den Einsatz von Filteratemschutzgeräten müssen folgende Bedingungen definitiv bekannt sein:
- Vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein.
- Der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muß mehr als 17 Vol.-% betragen.
- Gasfilter dürfen nur gegen gasförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Partikel.
- Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Gas.
- Wenn Gase und Partikel zugleich auftreten, oder wenn Partikel Gase freisetzen können, sind Kombinationsfilter zu verwenden.
- Die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten.
Gebrauchsdauer
Die Gebrauchsdauer von Atemfilter ist von der Belastung abhängig. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern oder Kombinationsfiltern die gegen Gase eingesetzt wurden, ist an Geruchs-,
Geschmacks- oder Reizerscheinung bei der Einatmung zu erkennen.
Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Partikel eingesetzt wurden, ist am Ansteigen des Atemwiderstandes ( Einatemwiderstand) zu erkennen.
Gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien, Viren und proteolytische Enzyme sollen Partikelfilter nur einmal verwendet werden.
Lagerzeiten
Atemfilter bieten die Gewähr, daß sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind.
Die Lagerzeiten für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombinationsfilter betragen, in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie:
- Filter mit Kennbuchstaben A: 5 Jahre
- Filter mit Kennbuchstaben B, CO: 4 Jahre
- Mehrbereichsfilter ABEK: 4 Jahre
- Alle übrigen Filter: 3 Jahre
Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Konbinationsfillter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern ist bei sachgemäßer Lagerung unbegrenzt.
Unsere Fachleute beraten Sie gerne und liefern Ihnen CE- zertifizierte Masken, die beim korrekten Einsatz ein Höchstmaß an Sicherheit bieten.
Filtertyp | Hauptanwendungsbereich | Kennfarbe |
AX | Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen (Siedepunkt <65 oC) | braun |
A | Dämpfe von organischen Verbindungen (Siedepunkt >65 oC) | braun |
B | Anorganische Gase und Dämpfe z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure) | grau |
E | Schwefeldioxyd, Hydrogenchlorid | gelb |
K | Ammoniak | grün |
CO | Kohlenmonoxyd | schwarz |
Hg | Quecksilber (Dampf) | rot |
NO | Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxyd | blau |
Reaktor- filter |
Radioaktives Jod einschließlich radioaktivem Jodmethan | orange |
P | Partikel | weiß |
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