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Mindestlohngesetz

Stellungsnahme der HUG Technik und Sicherheit GmbH

Stand: 01.06.2019
Gemäß des seit 2014 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen wir sicherstellen, dass sowohl wir selbst, als auch von uns beauftrage Dienstleister den gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlen.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir absoluten Wert darauf, alle Verpflichtungen aus dem MiLoG konsequent einzuhalten.

Uns ist es wichtig festzustellen, dass die in § 13 MiLoG normierte "Haftung des Auftraggebers" nur im Rahmen und im Zusammenhang mit der Vereinbarung eines Dienst- oder Werkvertrages gilt.

Zwischen unseren Häusern gelten allerdings ausschließlich schuldrechtliche Kaufverträge, soweit es sich um die Belieferung Ihres Unternehmens mit Ware handelt. Daher sind wir zwar Ihr Auftragnehmer, aber nicht im Sinne des MiLoG, sondern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für die Erfüllung unserer Verpflichtungen, welche sich aus dem § 433 BGB, sowie aus dem jeweils zwischen uns geschlossenen Kaufvertrag ergeben.

Nichtsdestotrotz wollen wir Ihnen hiermit gerne versichern, dass wir unseren vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern selbstverständlich mindestens den, nach dem Tarifvertrag für unsere Branche festgelegten Lohn bezahlen und insofern das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) in ihrer jeweils geltenden Fassung beachten. Das gilt auch für bei uns beschäftigte Teilzeitkräfte und sogenannte Minijobber.

Wir beziehen unsere Handelsware ausschließlich bei uns bekannten Herstellern und Importeuren, also aus "verlässlicher" Quelle. So stellen wir nicht nur die Qualität unserer Produkte sicher, sondern geben Ihnen auch die Gewähr dafür, dass sich auch unsere Lieferanten an geltendes Recht halten.

Daraus ergibt sich, dass wir gemäß unserer Compliance im Zusammenhang mit Warenlieferungen keine einseitigen Verpflichtungserklärungen zum MiLoG unterzeichnen und auch keine vertraulichen und dem Datenschutz unterliegenden Lohn- und Gehaltsunterlagen aushändigen. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis und Vertrauen. Sollten Sie beabsichtigen, mit uns einen Dienst- oder Werkvertrag abzuschließen, sichern wir Ihnen als Auftragnehmer selbstverständlich in separater Form die Einhaltung der MiLoG-Bestimmungen durch uns zu. Bitte sprechen Sie uns dazu im Zuge der jeweiligen Vertragsgestaltung an.

Die Geschäftsleitung der
HUG Technik und Sicherheit GmbH

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