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EU-Verordnung über Konflikt-Mineralien

Stellungnahme der HUG Technik und Sicherheit GmbH

Verordnung über Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold)

Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die EU-Verordnung soll

  • sicherstellen, dass EU-Importeure von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold verantwortungsvolle internationale Beschaffungsstandards einhalten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden
  • sicherstellen, dass globale und europäische Hütten und Raffinerien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold verantwortungsvoll beziehen
  • helfen, die Verbindung zwischen Konflikten und dem illegalen Abbau von Mineralien zu zerschlagen
  • helfen, die Ausbeutung und Misshandlung von lokalen Gemeinschaften und z. B. Bergarbeitern zu beenden und die lokale Entwicklung zu unterstützen.

Die Verordnung gilt für folgende Mineralien und Metalle:

  • Gold
  • Zinn
  • Wolfram
  • Tantal

Die Verordnung gilt direkt lediglich für EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold – und zwar unabhängig davon, ob diese in Form von Mineralerzen, Konzentraten oder verarbeiteten Metallen vorliegen.

Für nachgelagerte Unternehmen, deren Tätigkeit nach der Metallerzeugung stattfindet, bestehen auf der Grundlage der Verordnung keine Verpflichtungen.

Von ihnen wird aber erwartet, dass sie der Sorgfaltspflicht nachkommen.

Aus diesem Grunde erklären wir, dass wir keine Produkte, die diese Mineralien enthalten, aus dem EU-Ausland importieren.
Sollte es dennoch in Zukunft der Fall sein, so werden wir natürlich unserer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Die Geschäftsleitung
HUG Technik und Sicherheit GmbH