• HUG Technik und Sicherheit - Qualität seit 1938
  • Versandkostenfrei ab 75€
  • Taggleicher Versand bei Bestellung bis 16h
  • über 200.000 Artikel ab Lager lieferbar

Hinweise zur Entsorgung von Verpackungsmaterial, Batterien und Elektrogeräten

Hinweise zur Entsorgung:

Verpackungen

Hinweise zum Verpackungs-Gesetz (VerpackG)

Hinweise zur Entsorgung von Verpackungen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde geschaffen, die negativen Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern oder ganz zu vermeiden. Das Ziel ist Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden und den Rest einem Recycling zuzuführen. Zudem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind.

HUG Technik wird die Verpflichtungen aus dem VerpackG erfüllen und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Im Rahmen dieser Gesetzgebung hat sich HUG TECHNIK UND SICHERHEIT GMBH bei der zentralen Stelle (LUCID) registriert.
Die Registrierungsnummer lautet: DE 5787151358473

HUG Technik und Sicherheit GmbH hat die gesetzliche Anforderung  „Beteiligung an einem Dualen System“  mit der Firma Zentek GmbH & Co. KG in Köln geregelt.

Information für unsere Kunden

Sämtliche Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern sind über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) zu sammel und zu entsorgen. Dazu gehören auch die HUG Versandkartonagen und Service-Verpackungen (Tragetaschen).

Batterien/Akkus

Hinweise zum Batterie-Gesetz (BattG)

Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien/Altakkus (BattG)

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an Endverbraucher, die Batterien/Akkus oder Produkte mit eingebauten Batterien/Akkus nutzen und nicht mehr weiterveräußern:

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien/Altakkus

Batterien/Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien oder wiederaufladbare Altakkus, die mit einem der untenstehenden Symbole gekennzeichnet sind, gesetzlich verpflichtet,
damit sie einer fachgerechte Entsorgung zugeführt werden können.
Sie können diese Altbatterien sowohl an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Sie können auch Batterien, die wir im Lieferprogramm führen, kostenfrei bei uns in Ergolding abgeben oder an unsere Adresse frachtfrei (ausreichend frankiert) zurücksenden.

Die Abgabe/Rücksendung der Altbatterien/Altakkus zu uns ist dabei auf, für Endnutzer übliche Mengen, sowie solche Altbatterien/Altakkus beschränkt, die wir als Neubatterien/Neuakkus in unserem Sortiment führen, oder geführt haben.

Altbatterien/Altakkus können diverse Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung/Lagerung Ihre Gesundheit und/oder die Umwelt schädigen können.
Batterien/Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel die wiederverwertet werden können.

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien/Akkus sind mit einem der drei nachfolgenden Symbole einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie diese Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.

Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Der Umwelt zuliebe

Die Geschäftsleitung
HUG Technik und Sicherheit GmbH


Elektrogeräte/Elektronikgeräte

Hinweise zur Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(WEEE-Richtlinie, Waste of Electrical and Electronic Equipment)

Hinweis zur Altgeräte Entsorgung:

HUG Technik und Sicherheit GmbH nimmt ihre Verpflichtung aus dem ElektroG sehr ernst.
Wir sind aber kein Elektro- bzw. Elektronik-Händler/Versender, aber es befinden sich dennoch ganz vereinzelt Waren unter unserem Portfolio, die unter das Elektro-Gesetz (ElektroG) fallen.

Dazu stellen wir fest:
HUG Technik und Sicherheit GmbH ist allerdings als Vertreiber mit einer Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von weniger 400 m² Ihnen gegenüber nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

 

Wir möchten Sie aber trotzdem über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

Batterien und Akkus in Altgeräten

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Entsorgungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Immer auf dem neusten Stand

Bleiben Sie up-to-date und verpassen Sie keine Angebote oder Fachinformationen mehr! Unser Newsletter hält Sie kostenlos und unverbindlich, 1–2 Mal im Monat, auf dem neuesten Stand. Profitieren Sie von exklusiven Einblicken und aktuellen Angeboten.