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Schutz von Beschäftigten vor der Vogelgrippe

(BGZ - Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit)
Stand: 16. Februar 2006

Die seit Ende 2003 in Asien auftretende Form der Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist inzwischen auch in verschiedenen Regionen Europas und nun auch in Deutschland (Schwäne auf Rügen) aufgetreten. Anders als andere Influenza-A-Viren, die für den Menschen meist harmlose Formen der Vogelgrippe verursachen, kann der neue, äußerst virulente Erreger der Vogelgrippe oder "Geflügelpest" bei einer Übertragung auf den Menschen eine ernsthafte Erkrankung auslösen, die in vielen Fällen zum Tode führt. Obwohl die Fallzahlen erkrankter Menschen an der neuen Form der Vogelgrippe mit bisher 169 deutlich kleiner ist als z. B. die im Jahr 2003 neu aufgetretene Atemwegserkrankung SARS (mehr als 8000 Fälle), sehen Experten aller Gesundheitsinstitutionen in der neuen Vogelgrippe eine Bedrohung. Sie befürchten, dass durch gleichzeitige Infektion eines Menschen mit einem hoch virulenten aviären Influenza- und mit einem der üblicherweise in jedem Winterhalbjahr auftauchenden leicht übertragbaren humanen Influenzaviren ein neues gefährliches Grippevirus entstehen könnte, das sich weltweit ausbreiten (Pandemie) und viele Todesopfer kosten würde. Aus diesem Grund haben z. B. die Europäische Union, aber auch die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Pandemiepläne aufgestellt.

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) schätzt die Gefahr einer Einschleppung der neuen Form der Vogelgrippe über illegale Importe von lebendem Geflügel oder Geflügelprodukten als hoch ein. Um Infektionen heimischer Tiere durch Zugvögel zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium eine Stallpflicht für Geflügel ab 17. Februar 2006 angeordnet.

Zum Schutz gegebenenfalls betroffener Beschäftigter vor der neuen Form der Vogelgrippe können die folgenden Hinweise gegeben werden.

Der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) angesiedelte Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und die Berufsgenossenschaften haben für den Fall eines Auftretens der Vogelgrippe bereits entsprechende Schutzmaßnahmen empfohlen. Schon 2003 wurde der
Beschluss 608
"Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest" – Stand: Februar 2006 – (PDF-Datei: 31 kB)
des ABAS gefasst. Dieser ist soeben überarbeitet worden und beschreibt Schutzmaßnahmen wie das Tragen Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) einschließlich Atemschutz und die Beachtung von Hygienemaßnahmen. Betroffene Berufsgruppen in der Geflügelhaltung, Veterinärmedizin, bei der Tierkörperbeseitigung sind aufgefordert, diese Maßnahmen zu beachten.

Der berufsgenossenschaftliche Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe der BGZ (KOBAS) hat unter Beteiligung unter anderem von Experten des Robert Koch-Institutes und der Länder im Frühjahr 2005 eine Empfehlung zum Atemschutz bei Influenza erarbeitet, die anschließend vom ABAS als
Beschluss 609
"Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes"
bestätigt wurde. Dieser Beschluss geht nicht speziell auf aviäre Influenzaviren ein, deren Übertragung von Mensch zu Mensch bisher nicht sicher belegt ist, sondern generell auf den Schutz vor luftübertragenen Influenzaviren, die von erkrankten Menschen auf Nichterkrankte übertragen werden können. Dennoch können die Hinweise des Beschlusses 609 auch als hilfreich angesehen werden, falls es zu dem Fall käme, dass ein Mensch an der neuen Form der Vogelgrippe erkrankt ist und von medizinischem Personal behandelt werden müsste.
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