Schutz von Beschäftigten vor der Vogelgrippe
(BGZ - Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit)
Stand: 16. Februar 2006
Die seit Ende 2003 in Asien auftretende Form der Vogelgrippe (aviäre Influenza) ist inzwischen auch in verschiedenen
Regionen Europas und nun auch in Deutschland (Schwäne auf Rügen) aufgetreten. Anders als andere Influenza-A-Viren,
die für den Menschen meist harmlose Formen der Vogelgrippe verursachen, kann der neue, äußerst
virulente Erreger der Vogelgrippe oder "Geflügelpest" bei einer Übertragung auf den Menschen
eine ernsthafte Erkrankung auslösen, die in vielen Fällen zum Tode führt. Obwohl die Fallzahlen
erkrankter Menschen an der neuen Form der Vogelgrippe mit bisher 169 deutlich kleiner ist als z. B. die im Jahr
2003 neu aufgetretene Atemwegserkrankung SARS (mehr als 8000 Fälle), sehen Experten aller Gesundheitsinstitutionen
in der neuen Vogelgrippe eine Bedrohung. Sie befürchten, dass durch gleichzeitige Infektion eines Menschen
mit einem hoch virulenten aviären Influenza- und mit einem der üblicherweise in jedem Winterhalbjahr
auftauchenden leicht übertragbaren humanen Influenzaviren ein neues gefährliches Grippevirus entstehen
könnte, das sich weltweit ausbreiten (Pandemie) und viele Todesopfer kosten würde. Aus diesem Grund haben
z. B. die Europäische Union, aber auch die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Pandemiepläne aufgestellt.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) schätzt die Gefahr
einer Einschleppung der neuen Form der Vogelgrippe über illegale Importe von lebendem Geflügel oder Geflügelprodukten
als hoch ein. Um Infektionen heimischer Tiere durch Zugvögel zu verhindern, hat das Verbraucherschutzministerium
eine Stallpflicht für Geflügel ab 17. Februar 2006 angeordnet.
Zum Schutz gegebenenfalls betroffener Beschäftigter vor der neuen Form der Vogelgrippe können die folgenden
Hinweise gegeben werden.
Der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) angesiedelte Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
(ABAS) und die Berufsgenossenschaften haben für den Fall eines Auftretens der Vogelgrippe bereits entsprechende
Schutzmaßnahmen empfohlen. Schon 2003 wurde der
des ABAS gefasst. Dieser ist soeben überarbeitet worden und beschreibt Schutzmaßnahmen wie das Tragen
Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) einschließlich Atemschutz und die Beachtung von Hygienemaßnahmen.
Betroffene Berufsgruppen in der Geflügelhaltung, Veterinärmedizin, bei der Tierkörperbeseitigung
sind aufgefordert, diese Maßnahmen zu beachten.
Der berufsgenossenschaftliche Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe der BGZ (KOBAS) hat unter
Beteiligung unter anderem von Experten des Robert Koch-Institutes und der Länder im Frühjahr 2005 eine
Empfehlung zum Atemschutz bei Influenza erarbeitet, die anschließend vom ABAS als
bestätigt wurde. Dieser Beschluss geht nicht speziell auf aviäre Influenzaviren ein, deren Übertragung
von Mensch zu Mensch bisher nicht sicher belegt ist, sondern generell auf den Schutz vor luftübertragenen
Influenzaviren, die von erkrankten Menschen auf Nichterkrankte übertragen werden können. Dennoch können
die Hinweise des Beschlusses 609 auch als hilfreich angesehen werden, falls es zu dem Fall käme, dass ein
Mensch an der neuen Form der Vogelgrippe erkrankt ist und von medizinischem Personal behandelt werden müsste.
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