SCHUTZ VOR VOGELGRIPPE ???
Soll oder muss ich für diesen Zweck Masken und Anzüge im Vorrat kaufen?
Persönliche Stellungnahme unseres Geschäftsführers:
Wir leben vom Verkaufen, aber wir leben auch von einer objektiven und kompetenten Beratung.
Gewinn ist nicht das Ziel unseres Handelns, sondern das Resultat. Deshalb folgende Stellungnahme:
PRIVATPERSONEN:
Aus diesem o.a. Grunde finde ich es falsch, hier nur zum Zwecke des Umsatzes Panik zu verbreiten. Es gibt bislang
keinen Grund für Privatpersonen Masken oder sonstige Artikel zum Schutz vor Vogelgrippe zu kaufen. Siehe auch
die Stellungnahme unseres Lieferanten weiter unten.
Wenn schon Masken, dann zum Schutz vor Staub beim Heimwerken etc., vor Lösungsmitteln beim Lackieren oder
bei der Schädlingsbekämpfung. Hier gibt es tatsächlich vorhandene Gefährdungen die zu Gesundheitsschädigungen
führen.
Es genügt momentan in Bezug zur Vogelgrippe umsichtig zu verfahren und den unmittelbaren körperlichen
Kontakt zu toten Tieren, zu vermeiden. Dies stellt ausdrücklich meine persönliche Meinung dar, ist aber
konform mit der Expertenmeinung.
KOMMUNEN GEWERBE INDUSTRIE:
Hier ist für gefährdete Mitarbeiter vorzusorgen, d.h. für Mitarbeiter die beruflich mit dem
Erreger in Kontakt kommen können, bei der Entsorgung, der Behandlung von infizierten Menschen und Tieren,
etc.
Dazu gibt es eine Stellungnahme der Beruftsgenossenschaft:
Ich hoffe unsere Sonderwebseiten haben für eine objektive Information beigetragen.
Dipl.- Ing. Rudolf Goldhammer
Geschäftsführender Gesellschafter der HUG Industrietechnik und Arbeitssicherheit GmbH
Stellungnahme unseres Haupt-Atemschutzmasken Lieferanten (3M in Neuss):
Geeigneter Atemschutz bei Gefahr durch den Vogelgrippevirus?
Als Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) häufen sich bei 3M derzeit Anfragen zum Thema
„geeigneter Atemschutz bei Gefahr durch den Vogelgrippevirus“, die uns Anlass zu folgender Information geben:
Derzeit ist uns nicht bekannt, dass ein Land angesichts des Vogelgrippe-Erregers H5N1 oder eines anderen Influenzaerregers
für die Bevölkerung den Einsatz von Atemschutz empfiehlt. Ungeachtet dessen empfehlen die Weltgesundheitsorganisation
(WHO), das US Center for Disease Control (CDC), die US Occupational Safety and Health Organisation (OSHA), der
deutsche Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und andere Einrichtungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz
den Einsatz von Atemschutz. Für Personal im Gesundheitswesen wird im Umgang mit Patienten, bei denen Verdacht
besteht oder eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus bestätigt ist, wird der Einsatz von zertifiziertem Atemschutz
nach EN 143 P2 / EN 149 FFP2, EN 149 FFP3 oder höher empfohlen. Gleiches gilt für den Kontakt beim oder
die Beseitigung von Geflügel, das den H5N1-Erreger vermutlich oder nachweislich in sich trägt.
Man geht derzeit davon aus, dass in den meisten Fällen die Infektion des Menschen mit dem Vogelgrippe Erreger
(H5N1) durch Kontakt mit infiziertem Geflügel oder mit kontaminierten Flächen verursacht wird. Um solchen
Fällen vorzubeugen, sollte der Kontakt mit infiziertem Geflügel oder kontaminierten Flächen vermieden
werden und der Umgang mit Geflügel und dessen Verarbeitung äußerst sorgfältig erfolgt. Zu
achten ist besonders auch t auf eine strikte Handhygiene. Abgesehen von Kontakt mit infiziertem Geflügel oder
kontaminierten Flächen können auch Partikel, die das Vogelgrippevirus tragen, als luftgetragener Schadstoff
auftreten. In diesem Fall kann das Virus ebenso wie andere biologische Agenzien durch eine Atemschutzmaske mit
Partikelfiltern abgewehrt werden. Allerdings kann kein Atemschutz einen vollkommenen Schutz gegen das Einatmen
von Partikeln bieten und somit das Risiko der Exposition, Infektion oder Erkrankung gänzlich ausschließen.
Um das Infektionsrisiko gegenüber luftgetragenen Influenzaviren zumindest zu senken, sollte bei der Benutzung
zertifizierter Atemschutzmasken folgendes beachtet werden:
Die verminderte Exposition gegenüber luftgetragenen Influenzaerregern, heißt nicht, dass das Risiko
der Exposition, Infektion und Erkrankung ausgeschlossen wird. Atemschutz verhindert nicht die Ansteckung über
andere Wege, wie z.B. Berühren des Mundes, der Nase oder der Augen mit kontaminierten Händen, Gegenständen
oder Nahrungsmitteln. Gegenwärtig empfehlen das Robert Koch-Institut (RKI) und die ABAS als grundsätzliche
Vorsorge die Einhaltung der Handhygiene.
Um Atemschutz effizient einzusetzen, muss er während der gesamten Zeit der Exposition korrekt getragen werden.
Das Abnehmen des Atemschutzes zum Essen, Trinken oder Rauchen in einer kontaminierten Umgebung kann die Menge der
eingeatmeten Virenpartikel erhöhen und somit die Schutzfunktion einer Atemschutzmaske erheblich herabsetzen.
Der Dichtsitz der Atemschutzmaske ist sehr wichtig, um das Eindringen von Virenpartikeln in die Maske zu verhindern.
Partikel können bei entsprechender Leckage an jeder Stelle zwischen Maske und Gesicht unter die Atemschutzmaske
gelangen. Bartwuchs, Gesichtshaare und mögliche Gesichtsanomalien, die verhindern, dass die Atemschutzmaske
dicht am Gesicht anliegt, reduzieren den Dichtsitz der Atemschutzmaske. Die Gebrauchsanleitung gibt besondere Hinweise
zum Anlegen und zum richtigen Dichtsitz der Maske. Je besser der Dichtsitz der Atemschutzmaske, desto höher
ist der Schutz.
3M Atemschutzmasken sind nicht für den Gebrauch durch Kinder gedacht und auch nicht für Personen, bei
denen medizinische Gründe wie Asthma, Lungenemphysem oder eine Herzerkrankung gegen den Einsatz von Atemschutz
sprechen. In diesem Fällen sprechen Sie bitte vorher mit Ihrem Arzt.
Einwegmasken sollten nach Gebrauch entsorgt und nach dem Tragen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vor der Benutzung einer Atemschutzmaske sind alle Informationen des Herstellers zu Dichtsitz, Gebrauch und Warnhinweisen
zu beachten.
Prüfen Sie Aussagen bezüglich des Schutzes vor Vogelgrippe z.B. aus dem Internet oder anderen Quellen
sorgfältig. Wir empfehlen Ihnen, die Hinweise des Robert Koch-Institutes als Grundlage heranzuziehen.
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