Viele unserer Kunden bitten uns zur Zeit um Mitteilung, welche der von HUG Industrietechnik und Arbeitssicherheit
GmbH gelieferten Produkte gemäß REACh registriert werden. Hierzu möchten wir drei Dinge bemerken:
Erstens: bei unseren in den Anwendungsbereich von REACh fallenden Produkten handelt es sich nicht um Stoffe im
Sinne der Verordnung, sondern im Allgemeinen um Zubereitungen, die aus mehreren einzelnen Stoffen bestehen. Gemäß
REACh (Titel II, Kapitel 1, Artikel 6 und 7) können jedoch nur Stoffe als solche registriert werden und nicht
Zubereitungen bzw. Erzeugnisse daraus.
Zweitens: als Händler bzw. Lieferant eines Erzeugnisses stellen wir selbst weder einzelne Stoffe noch Zubereitungen
her und sind deshalb auch nicht Adressat der Herstellerpflichten hinsichtlich Zulassung und Registrierung, die
sich aus REACh ergeben.
Drittens: die Registrierungsphase gemäß REACh beginnt am 1. Juni 2008 und endet erst am 1. Juni 2018.
Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu treffen, welche
derzeit in den von uns gelieferten Zubereitungen bzw. Produkten enthaltenen Stoffe von den Herstellern zur Registrierung
eingereicht werden. Wir haben unsere Lieferanten aufgefordert, uns frühzeitig zu informieren, falls einzelne
Stoffe nicht zur Registrierung eingereicht werden. Diese Informationen werden wir unverzüglich an betroffene
Kunden weiterleiten, so daß sie sich mit Hilfe unserer Beratung rechtzeitig auf eventuelle Veränderungen
einstellen können.
HUG kennt die Informationspflichten als Glied in der Warenkette und nimmt diese zum Wohl und zum Schutz seiner
Kunden sehr ernst. Deshalb werden wir - wie bislang auch - allen betroffenen Kunden, ob als Abnehmer eines Erzeugnisses
oder als nachgeschalteter Anwender, alle notwendigen, uns vorliegenden Informationen für eine sichere Verwendung
unserer Produkte zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Kunden, uns ihrerseits neue
Informationen über gefährliche Eigenschaften von Erzeugnissen oder über die Eignung der von uns
übermittelten Sicherheitsdatenblätter hinsichtlich eigener Risikomanagementmaßnahmen mitzuteilen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen uns auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Dipl.-Ing. (univ.) Rudolf Goldhammer
Geschäftsführender Gesellschafter
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