Gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasserqualität - auch bei flexiblen Zuleitungen.
Seit 1.1.2003 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.
Sie schützt unser wichtigstes Lebensmittel und damit die Gesundheit aller Bürger. Neue Erkenntnisse über
nicht zulässige Inhaltsstoffe und unerwünschte Mikroorganismen haben im Bereich der Trinkwasserversorgung
über flexible Leitungen zu neuen Vorgaben geführt. Hier gelten seit dem Stichtag die gleichen hohen Anforderungen
wie bei fest installierten Zuleitungen:
Hygiene und rückstandsfreie Wasserqualität müssen in jedem Fall garantiert sein.
Alle Leitungselemente wie Schläuche, Dichtungen und Armaturen müssen dem neuen Standard entsprechen
und für die Durchleitung von Trinkwasser zugelassen sein.

Die Trinkwasserverordnung ist immer maßgeblich, wenn Menschen direkt oder indirekt mit Trinkwasser in
Berührung kommen:
- Bei der Zubereitung von Getränken und Speisen
- Bei der Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
- Bei der Körperpflege
Der Geltungsbereich der neuen Vorschriften.
In vielen Situationen des täglichen Lebens werden die Auswirkungen der neuen Trinkwasserverordnung zu
Veränderungen führen. Bei allen kurz- oder längerfristigen Trinkwasser-Installationen muss die Trinkwasserqualität
dauerhaft garantiert sein.
Dies betrifft z. B.:
- Mobile Getränke und Imbiss-Stände
- Verkaufswagen für Lebensmittel
- Messen, Volksfeste, Kirmes
- Lebensmittelindustrie
- Brauereien
- Füllanlagen für Trinkwasserbehälter
- Camping und Caravan
- Bäder und Saunen
- Notversorgungssysteme
- Toilettenwagen
Die Verwendung zugelassener Durchleitungselemente wird von den Behörden überprüft!
Sollten entgegen der Verordnung z. B. einfache Schläuche ohne Zulassung verwendet werden, kann es zur Verhängung
von Bußgeldern oder dem sofortigen Entzug der Betriebsgenehmigung kommen.
Die Kontrolle der Einhaltung der Trinkwasserverordnung wird von immer mehr Gesundheitsämtern konsequent praktiziert.
Alle Betreiber mobiler Zuleitungssysteme sind daher aufgefordert, fachmännische Beratung in Anspruch zu nehmen
und auf zulassungskonforme Durchleitungskomponenten umzurüsten.
Aufwändig, aber notwendig: Die Prüfverfahren.
Nach der Trinkwasserverordnung sind nur Schläuche, deren einwandfreie Qualität von einem zugelassenen
Institut gemäß festgelegter Verfahren überprüft wurde, für den Einsatz als Trinkwasserschlauch
freigegeben. Nach zwei Prüfverfahren wird zur Zeit unterschieden:
- die Prüfung nach KTW
- die Prüfung gemäß DVGW Arbeitsblatt W270.
KTW:
Bei der Prüfung gemäß KTW handelt es sich um eine Prüfung am Endprodukt. Das in drei Intervalle
unterteilte einheitliche Verfahren wird nach praxisnaher Vorbehandlung (u. a. Vorwässern und Spülen)
direkt am Produkt durchgeführt. Die Gesamtdauer des Prüfverfahrens beträgt 10 Tage. Im Wesentlichen
werden hierbei die Parameter
- äußere Beschaffenheit (u. a. Klarheit, Färbung, Geruch, Geschmack)
- Abgabe von organisch gebundenen Kohlenstoffen (TOC)
- Chlorzehrung
überprüft. Weiter sind zusätzliche Prüfungen erforderlich, die sich mit der Abgabe von
Phenolen, Blei, polyzyklischen aromatischen Kohlenstoffen sowie primären aromatischen Aminen befassen. Darüber
hinaus werden für den Warm- und Heißwasserbereich erweiternde Prüfungen gefordert.
DVGW Arbeitsblatt W 270:
Gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 270 handelt es sich um eine reine Materialprüfung. Die Gesamtdauer
dieses Prüfverfahrens beträgt 6 Monate. Der zu prüfende Gegenstand wird in einem permanent vom Prüfwasser
durchströmten Becken über die gesamte Prüfdauer exponiert. Nach 3 bzw. 6 Monaten wird der Prüfkörper
entnommen und auf sein mikrobiologisches Langzeitverhalten (u. a. Bewuchsbildung) untersucht.
Nur Schläuche, die erfolgreich diese beiden aufwändigen Prüfverfahren bei einem zugelassenen Institut
durchlaufen haben, sind für den Einsatz im Trinkwasserbereich freigegeben.
Zugelassen nach KTW u n d DVGW Arbeitsblatt W 270. So erkennt man Qualität.
Produkte, deren Qualität nachweislich der neuen Trinkwasserverordnung entsprechen, erhalten eine Zulassung
nach KTW und dem DVGW Arbeitsblatt W 270. Achten Sie beim Kauf eines für den Trinkwassereinsatz vorgesehenen
Schlauches auf ein aktuell gültiges Prüfzertifikat, welches explizit die Zulassungen gemäß
KTW und DVGW Arbeitsblatt W 270 enthalten muss. Das Zertifikat sollte dem Produkt beiliegen, damit im Bedarfsfall
der Einsatz verordnungskonformer Technik nachgewiesen werden kann.
Keine Zulassung liegt vor, wenn in der Produktbeschreibung der Hinweis "für Trinkwasser geeignet"
gegeben bzw. nur die Unbedenklichkeit für den Trinkwassereinsatz bestätigt wird.
Sind die genannten Zulassungen nicht nachweisbar, kann der Betrieb einer mobilen Trinkwasseranlage von den Behörden
untersagt werden.
Lassen Sie sich bezüglich der Nutzung und der pflege von zugelassenen Schläuchen fachkundig beraten.
Nur so stellen Sie sicher, dass Sie gemäß Vorgabe die richtigen Produkte verwenden.
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