Bei allen Arbeiten oder Tätigkeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte
Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an Hindernisse Kopfverletzungen auftreten können,
sind Schutzhelme zu tragen...
Sie sind vom Unternehmer in genügender Anzahl und ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung
zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen und in einwandfreiem Zustand zu halten. Personen mit langen,
lose hängenden Haaren müssen sich vor Kopfverletzungen ( Skalpieren) beim Arbeiten an Maschinen mit rotierenden
Teilen schützen. Dafür eignen sich Hauben oder Haarnetze. ( Aus den Unfallverhütungsvorschriften/VBG
1 )
EN 397 Europäische Norm für Industrie- und Bauschutzhelme.
Schutzwirkung
Die Schutzwirkung des Schutzhelmes beruht auf seiner Stoßdämpfung durch elastische und plastische
Verformung und seine Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe Gegenstände. Hinzu kommen Flammwidrigkeit
und elektrischer Durchgangswiderstand, bei Bolzensetzerhelmen die Durchschußfestigkeit.
Richtiges Aufsetzen
Die Tragebänder müssen auf dem Kopf anliegen. Dann wird das Kopfband über das verstellbare Nackenband
der Kopfweite angepaßt, ohne daß ein Druck entsteht. Das umlaufende Schweißleder bewirkt eine
ausreichende Reibung zwischen Kopf und Schutzhelm. Bei verschiedenen Helmtypen ist zur weiteren individuellen Anpassung
eine Veränderung der Traghöhe in einem bestimmten Umfang möglich.
Kinnriemen
Er soll bewirken, daß der Helm durch Stoß und Wind nicht herabfallen kann. Soll der Kinnriemen
den Sitz des Schutzhelmes verbessern, beispielsweise bei der Benutzung von ins Gewicht fallendem Zubehör,
kann eine aufschiebbare Kinnstütze verwendet werden.
Belüftung
An den Seiten des Schutzhelmes befinden sich verschließbare Belüftungsöffnungen. Bei Wind und
niedrigen Temperaturen kann es zweckmäßig sein, den Prellraum mit einem leichten, bauschigen Tuch auszufüllen.
Für den Winter gibt es in den Prellraum passende Hartschaumeinsätze und verschiedene Strickhauben.
Zubehör
Es kann notwendig werden, weitere persönliche Schutzausrüstungen oder technische Geräte an der
Schutzhelmschale zu befestigen, wie z. B. Augen-, Gehör- und Gesichtsschutz, Leuchten, Verständigungsmittel.
Die Befestigung muß so erfolgen, daß die Schutzwirkung und der Sitz des Schutzhelmes nicht negativ
beeinflußt werden. Bei Zweifeln ist der Hersteller oder das Prüfinstitut zu fragen.
Material
Helmschalen werden aus Thermoplasten oder Duroplasten hergestellt. Die Auswahl der Helme bezüglich der
Werkstoffe ist abhängig von den Einsatzbedingungen. Es sind unter anderem zu berücksichtigen:Hitzeeinwirkung,
Kälteeinwirkung, hohe mechanische Beanspruchung, chemische Einflüsse. Der Unterschied zwischen den thermoplastischen
und duroplastischen Werkstoffe besteht darin, daß Thermoplaste unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften
verändern, während Duroplaste geringe oder keine Veränderungen zeigen. In Zweifelsfällen sind
Duroplasthelme vorzuziehen.
Tragedauer
Der Erfahrung hat gelehrt, daß bei thermoplastischen Schutzhelmen eine Tragedauer von 5 Jahren angesetz
werden kann, ohne daß sich die Schutzwirkung spürbar verringert. Bei Schutzhelmen aus duroplastischen
Kunststoffen wird die Tragedauer durch mechanische Beschädigung begrenzt. Die Schutzwirkung und der Tragekomfort
werden im Zuge der technischen Entwicklung weitere Verbesserungen erfahren. Schon deshalb empfiehlt es sich, die
Schutzhelme von Zeit zu Zeit zu erneuern.
Nach starker Einwirkung von Schlägen darf der Schutzhelm nicht mehr benutzt werden !
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