INHALT:
ALLGEMEINES
Werden bei Tätigkeiten Stäube, Rauche oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser
Gefahrenstoffe vorhanden, muß Atemschutz getragen werden.
Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädigenden
Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.
- Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt.
- Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf.
- Beim Schweißen entstehen Rauche.
Um diese Gefahrstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken mit Partikelfiltern bzw. Partikelfiltrierende
Halbmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.
FILTERTYPEN
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1:
Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert= Maximale
Arbeitsplatzkonzentration).
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2:
Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern
von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauche. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw.FFP3:
Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu
vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter:
Um stark gesundheitsgefährdende Dämpfe von Lösemitteln aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken
mit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas und Partikelfilter P2:
Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemitteldämpfe und Schwebstoffe auftreten ( z. B. beim Farbspritzen,
Sprühkleben)
HINWEISE:
Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes
und der Belüftung.
"Mundschutz" (früher Grobstaubmasken genannt) bieten Ihnen keinen Schutz von lungengängigem
Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen.
WISSENSWERTES:
Atemfilter werden in Verbindung mit entsprechenden Atemanschlüssen (Vollmaske, Halbmaske, Atemschutzhaube
oder Mundstückgerät) verwendet.
Die gebrauchsfertige Kombination eines Atemfilters mit einem Atemanschluß wird als Filtergerät bezeichnet.
Atemfilter reinigen die Einatemluft von Schadstoffen. Auch übelriechende und belästigende Stoffe werden
von dem Atemfilter zurückgehalten.
Bei Sauerstoffmangel dürfen Atemfilter nicht eingesetzt werden. Entscheidend für die Wirksamkeit
und damit für einen sicheren Schutz ist die richtige Auswahl des zweckentsprechenden Atemanschlusses und des
geeigneten Atemfilters sowie die sachgemäße Verwendung.
EINSATZBEDINGUNGEN
Für den Einsatz von Filteratemschutzgeräten müssen folgende Bedingungen definitiv bekannt sein:
- Vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein.
- Der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muß mehr als 17 Vol.-% betragen.
- Gasfilter dürfen nur gegen gasförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen Partikel.
- Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden - keinesfalls gegen
Gas.
- Wenn Gase und Partikel zugleich auftreten, oder wenn Partikel Gase freisetzen können, sind Kombinationsfilter
zu verwenden.
- Die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten
( siehe Tabelle).
GEBRAUCHSDAUER
Die Gebrauchsdauer von Atemfilter ist von der Belastung abhängig. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern
oder Kombinationsfiltern die gegen Gase eingesetzt wurden, ist an Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinung bei
der Einatmung zu erkennen.
Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Partikel eingesetzt wurden,
ist am Ansteigen des Atemwiderstandes ( Einatemwiderstand) zu erkennen.
Gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien, Viren und proteolytische Enzyme sollen Partikelfilter nur einmal
verwendet werden.
LAGERZEITEN
Atemfilter bieten die Gewähr, daß sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum
voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind.
Die Lagerzeiten für fabrikmäßig verschlossene und sachgemäß gelagerte Gas- und Kombinationsfilter
betragen, in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie:
- Filter mit Kennbuchstaben A: 5 Jahre
- Filter mit Kennbuchstaben B, CO: 4 Jahre
- Mehrbereichsfilter ABEK: 4 Jahre
- Alle übrigen Filter: 3 Jahre
Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Konbinationsfillter sind
spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die
Lagerzeit von Partikelfiltern ist bei sachgemäßer Lagerung unbegrenzt.
Unsere Fachleute beraten Sie gerne und liefern Ihnen CE- zertifizierte Masken, die beim korrekten Einsatz ein
Höchstmaß an Sicherheit bieten.
KENNZEICHNUNG der FILTER-TYPEN
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