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VERKAUFSBEDINGUNGEN
Stand 05/2011
I. Geltung/Angebote
II. Preise
III. Zahlung und Verrechnung
IV. Lieferfristen
V. Eigentumsvorbehalt
VI. Ausführung der Lieferungen
VII. Haftung für Mängel
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
IX. Urheberrechte
X. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
XII. Widerrufsrecht (nur für Internetbestellungen von PRIVATPERSONEN)
I. Geltung/Angebote
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge und sonstigen
Lieferungen und Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht
nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien
und sonstige Zusicherungen unserer Angestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln wie z.B. "EXW", "FOB" und "CIF"
sind die INCOTERMS in ihrer jeweils neuesten Fassung.
II. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Ergolding oder Fabriklager ausschließlich
Verpackung, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener
Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
3. Auf den Internetseiten angegebene Preise und Konditionen können sich aufgrund von Preiserhöhungen
oder Erfassungsfehler ändern. Maßgeblich sind deshalb die in der Auftragsbestätigung angegebenen
Konditionen. Sollten sich diese verändert haben, so kann der Auftrag vom Besteller unmittelbar nach Erhalt
der AB storniert werden. HUG behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen. Als Großhandel beliefern
wir ausschließlich Firmen und Behörden. Endverbraucher haben uns ausdrücklich darauf hinzuweisen,
dass sie in privater Funktion bei uns einkaufen, ansonsten gehen wir davon aus, dass es sich um legitimierte Firmen-
oder Behördenangehörige handelt, die nicht unter das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB fallen.
III. Zahlung und Verrechnung
1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils
ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich
erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
2. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR (Euro) sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile
sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar. Für Rechnungen unter 30,00 EUR (Euro) wird eine Mindestrechnungswert-Pauschale
von 7,00 EUR (Euro)berechnet.
3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer
weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
4. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe
der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe
von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind
dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer
fällig zu stellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. V / 5 zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug
sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die
Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein
Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung
in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen
Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
IV. Lieferzeiten
1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb in
Ergolding verlassen hat.
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn,
die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.
3. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände
teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine.
Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag
zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der HUG Technik und Sicherheit GmbH
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne
uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff V / 1. Bei Verarbeitung, Verbindung
und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt
die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren
im Sinne der Ziff. V/1.
3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung
gemäß den Ziff. V / 4 bis V / 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
ist er nicht berechtigt.
4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt
an HUG abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung
der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der
jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile
gemäß Ziff. V / 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen
Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziff. III / 5 genannten Fällen Gebrauch
machen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu
unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben.
6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich
benachrichtigen.
7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 50 v. H., sind wir
auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VI. Ausführung der Lieferungen
1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen
unseres Lagers oder - bei Streckengeschäften - des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften,
auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen
zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen
bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.
3. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen
zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt
werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit
keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten
eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen
einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.
VII. Haftung für Mängel
1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße
bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen,
mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben
zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen
sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und
schriftlich als solche bezeichnet sind. Dasselbe gilt auch für Konformitätserklärungen und entsprechende
Kennzeichen wie CE und GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
2. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln
des BGB zu mit den Einschränkungen, dass die Wahl zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung uns zusteht
sowie dass geringfügige (unerhebliche) Mängel den Käufer lediglich zur Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) berechtigen.
3. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften des HGB
mit der Maßgabe, dass uns Mängel der Ware schriftlich anzuzeigen sind.
4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung) übernehmen
wir im gesetzlichen Umfang und auch nur insoweit, als sie, verglichen mit dem Wert, den die Ware ohne den Mangel
hätte, und der Bedeutung des Mangels für uns zumutbar (verhältnismäßig) sind. Ausgeschlossen
sind Kosten des Käufers im Zusammenhang mit dem Ein- und/oder Ausbau der mangelhaften Sache, für die
Selbstbeseitigung eines Mangels sowie Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte / gelieferte
Ware nicht mehr an dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.
5. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf
Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel
der Ware nicht berufen.
6. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,
Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für
unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel
der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben
hiervon unberührt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns
aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese
Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich
vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen,
schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Verjährung
von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der mangelhaften Nacherfüllung beginnt
die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
IX. Urheberrechte
1. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums-
und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten
gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen
Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt
werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger
Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede
weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer
verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich
freizustellen.
X. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge
1. Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte
mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich
und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu
seinen Lasten.
2. Die Anfertigung von Versuchsteilen einschließlich der Kosten für Formen und Werkzeuge geht zu Lasten
des Käufers.
3. Eigentumsrechte an Formen, Werkzeugen und sonstigen Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich
sind, richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Werden derartige Vorrichtungen vor Erfüllung der vereinbarten
Ausbringungsmenge unbrauchbar, so gehen die für den Ersatz erforderlichen Kosten zu unseren Lasten. Wir verpflichten
uns, derartige Vorrichtungen mindestens zwei Jahre nach dem letzten Einsatz bereitzuhalten.
4. Für vom Käufer beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt
sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Käufer.
Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt - unabhängig von Eigentumsrechten des Käufers - spätestens
zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Ergolding. Gerichtsstand für Kaufleute ist Landshut.
Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen
deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980
über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL), dies mit der Maßgabe, dass insbesondere
auch die Haftungsbeschränkungen des Abschnitts VIII gelten.
3. Wir liefern als Großhandel an Firmen, Kommunen und Selbstständige.
Hier gelten unsere o.a. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Rücklieferungen werden nur nach Rücksprache (0871 / 97410-60) angenommen!
XII. Widerrufsrecht (nur für Internetbestellungen von Privatpersonen)
Sollte eine Internetlieferung an Privatpersonen erfolgen, so gilt folgende Widerrufsbelehrung:
1. Widerrufsrecht
Für Firmen, Kommunen und Selbstständige:
Hier gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Rücklieferungen werden nur nach Rücksprache (0871 / 97410-60) angenommen!
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nur für PRIVATPERSONEN:
Sollte eine Lieferung an Privatpersonen erfolgen,
so gelten ebenfalls unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zusätzlich gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Sie als Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (Bestellung) zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer
ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
HUG Technik und Sicherheit GmbH
Am Industriegleis 7
84030 Ergolding
Tel.: +49 (0)871/97410-0
Fax: +49 (0)871/97410-55
E-Mail: shop@hug-technik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Postbrief, Telefax, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Dazu können Sie einfacherweise das unten aufgeführte Widerrufsformular, oder aber eine andere, allerdings
eindeutige Formulierung verwenden.
Zur Wahrung dieser Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts
vor Ablauf der o.a. Widerrufsfrist von 14 Tagen absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art
der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Jedenfalls werden Ihnen in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung solange verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder
bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie
uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren müssen allerdings von Ihnen getragen werden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen
zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind
und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich
ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. (z.B.: Zahnriemen,
Profile und sonstige Zuschnitte auf Kundenwunsch).
Ende der Widerrufsbelehrung
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3. Widerrufsformular (wahlweise)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie am Einfachsten dieses Formular ausfüllen
und an uns senden.)
An
HUG Technik und Sicherheit GmbH
Am Industriegleis 7
84030 Ergolding
Tel.: +49 (0)871/97410-0
Fax: +49 (0)871/97410-55
E-Mail: shop@hug-technik.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestell- Auftragsnummer (falls zur Hand)
_____________________
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_____________________ / _____________________
– Name des/der Verbraucher(s)
______________________________________________________________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
______________________________________________________________________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_______________________________________________
– Datum des Widerrufs
_____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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